Errichtung von 5 Windenergieanlagen im Windpark Scheeßel-Ostervesede
Antragsteller: naturwind GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die naturwind GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin, hat am 26.07.2021 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG (Hinweis: Erläuterungen und Fundstellen der benutzten Abkürzungen der gesetzlichen Vorschriften finden Sie am Ende der Bekanntmachung) zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen im, im Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 des Landkreises dargestellten, Windkraftstandort Ostervesede beantragt.
Das jetzt beantragte Vorhaben besteht aus
- 5 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E160 EP5 E3 (Leistung je 5,56 MW) mit unterschiedlichen Naben- und somit auch Gesamthöhen
Anzahl der Anlagen |
2 |
3 |
Nabenhöhe |
119,52 m |
166,60 m |
Nabendurchmesser |
160,00 m |
160,00 m |
Gesamthöhe |
199,52 m |
246,60 m |
auf den Flurstücken 4 der Flur 17 sowie 11, 12, 15, 16 der Flur 18 von Ostervesede
- sowie den dazugehörigen Zuwegungs-, Aufbau- und Abstellflächen.
Die Gemeinde Scheeßel hat eine Veränderungssperre für diesen Bereich beschlossen, so dass derzeit eine abschließende Bearbeitung des Genehmigungsantrags nicht möglich ist; trotzdem soll die Öffentlichkeitsbeteiligung auf Antrag und eigenes Risiko parallel durchgeführt werden.
Rechtslage
Gemäß Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV bedarf die Errichtung und der Betrieb von weniger als 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern lediglich einer vereinfachten Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 4, 19 BImSchG. Die Antragstellerin hat allerdings freiwillig die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 4, 10 BImSchG beantragt.
Gemäß Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG bedarf die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 3 bis 5 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern einer standortbezogenen Vorprüfung nach dem UVPG. Die Antragstellerin hat allerdings freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt.
Ausliegende Unterlagen
Zusammen mit den Antragsunterlagen werden auch folgende, für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausgelegt:
- UVP-Bericht des Ingenieurbüros Oevermann
- Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros PLANkon
- Schattenwurfgutachten des Ingenieurbüros PLANkon
- Landschaftspflegerischer Begleitplan des Ingenieurbüros Oevermann
- Landschaftsbildanalyse des Ingenieurbüros PLANkon
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Ingenieurbüros Oevermann
- Erfassungsbericht Fledermäuse des Büro Meyer & Rahmel GbR
- Avifaunabericht des Ingenieurbüros Oevermann
- Wasserrechtliche Anträge zu Gewässerkreuzungen
- Turbulenzgutachten des Ingenieurbüros PLANkon
- Bodengutachten der Fa. Neumann Baugrunduntersuchung
Mit dem Beteiligungsverfahren von Fachdienststellen nach § 11 der 9. BImSchV wurde bereits begonnen. Bisher liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor.
Einsichtsmöglichkeiten
Der Antrag einschließlich der dazu eingereichten Unterlagen können vom
11.07.2022 bis zum 10.08.2022
an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten eingesehen werden, wobei diese Stellen teilweise corona-bedingt geschlossen sein können und Termine nur nach vorheriger Absprache möglich sind:
- Landkreis Rotenburg (Wümme), Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung, Zimmer 318
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung: 04261-983 2702 oder bauamt@lk-row.de
- Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), 27383 Scheeßel, Zimmer EG 7
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
- Samtgemeinde Bothel, Rathaus, Horstweg 17, 27386 Bothel
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Montag 14:30 – 18:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung: 04266-83 1540 oder bauamt@bothel.de
- Gemeinde Hemslingen, Gemeindebüro Bruchwiesenweg 50, 27386 Hemslingen
Einsichtsmöglichkeiten: Samstag von 09:00 – 11:00 Uhr sowie jeden ersten Mittwoch im Monat von 19.00 - 20.00 Uhr oder nach Vereinbarung gemeinde@hemslingen.de
- Samtgemeinde Fintel; Rathaus, Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück
Einsichtsmöglichkeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 – 14:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16:00 – 18:00 Uhr
- Gemeinde Vahlde, Dorfstraße 12, 27389 Vahlde
Einsichtsmöglichkeiten nur nach Vereinbarung vahlde@gmx.de
- Gemeinde Fintel, Gemeindebüro, Rotenburger Straße 10, 2789 Fintel
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
- Stadt Schneverdingen, Rathaus, Schulstraße. 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 109
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Gemeinde Neuenkirchen, Fachgruppe Bauen, Kirchstraße 9, 29643 Neuenkirchen (Schröers-Hof),
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 – 18.00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05195/940-0
Auf Grund der derzeitigen Coronalage wird dringend empfohlen, sich vor der Einsichtnahme über die aktuell geltenden Zutrittsregeln zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 1 PlanSiG die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31.12.2022 endet.
Die Bekanntmachung und die Antragsunterlager sind auch auf der Homepage des Landkreises www.lk-row.de unter dem Pfad „Verwaltung und Politik > Kreisverwaltung > Bekanntmachungen/Verkündungen“ und im Umweltportal des Landes Niedersachsen einsehbar.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG bis zum
12.09.2022
schriftlich bei den Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird um die Angabe des Aktenzeichens 63/01564-16 gebeten. Einwendungen können auch per Mail an bauamt@lk-row.de gesendet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nicht leserlich angegeben haben.
Erörterungstermin
Der Erörterungstermin wird bestimmt auf:
Dienstag, den 11.10.2022 ab 10:00 Uhr
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Großer Sitzungssaal
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Bei Bedarf wird die Erörterung jeweils am darauffolgenden Werktag zur gleichen Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Der Erörterungstermin kann aus besonderen Gründen gemäß § 16 der 9. BImSchV wegfallen bzw. gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt werden. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.
Gemäß § 5 Abs. 1 PlanSiG können bei der Ermessensentscheidung, ob der Erörterungstermin wegfällt, auch geltende Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt; für diese steht der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten offen.
Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Abkürzungen verwandter Rechtsvorschriften
Bei allen Rechtsvorschriften ist jeweils die ursprüngliche Fassung (UF) und die letzte Neufassung (NF) angegeben. Alle Rechtsvorschriften in der zurzeit gültigen Fassung. Die Vorschriften finden Sie z.B. auf den offiziellen Seiten des Bundes www.gesetze-im-internet.de.
Abkürzung |
Name |
Datum |
Fundstelle |
BImSchG |
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz) |
UF: 15.03.1974 NF: 17.05.2013 |
BGBl. I S. 721 BGBl. I S. 1274 |
4. BImSchV |
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VO über genehmigungsbedürftige Anlagen) |
UF: 02.05.2013 NF: 31.05.2017 |
BGBl. I S. 973 BGBl. I S. 1440 |
9. BImSchV |
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) |
UF: 18.02.1977 NF: 29.05.1992 |
BGBl. I S. 274 BGBl. I S. 1001 |
UVPG |
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
UF: 21.02.1990 NF: 24.02.2010 |
BGBl. I S. 205 BGBl. I S. 94 |
PlanSiG |
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie |
UF: 20.05.2020 |
BGBl. I S. 1041 |
BauGB |
Baugesetzbuch |
UF: 08.12.1986 NF: 10.11.2017 |
BGBl I S. 2253 BGBl I S. 3634 |
BGBl. I S. |
Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite |
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RROP 2020 |
Regionales Raumordnungsprogramm 2020 des Landkreises Rotenburg |
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