Jobcenter
Ansprechpartner für Arbeitnehmer
Das Jobcenter des Landkreises Rotenburg (Wümme) ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Hilfen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit geht. Hierzu können auch einzelne Hilfen zur Überwindung schwieriger persönlicher Problemlagen gehören, die einer Vermittlung in Arbeit entgegenstehen.
Ansprechpartner für Arbeitgeber
Zugleich ist das Jobcenter des Landkreises Rotenburg (Wümme) Ansprechpartner für Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, die/der offene Stellen oder Ausbildungsplätze besetzen möchte und berät Sie gern zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Gewährung von Leistungen
Schließlich gewährt das Jobcenter des Landkreises Rotenburg (Wümme) erwerbsfähigen Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, laufende und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt.
Sprechen Sie uns gerne an
Für weitergehende Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Systemwechsel bei Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete
Ukrainische Geflüchtete können aktuell grundsätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beanspruchen. Ab dem 01.06.2022 steht nunmehr ein Systemwechsel im Raum. Mit ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung und der Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. einer darauf gerichteten Fiktionsbescheinigung sollen ukrainische Geflüchtete ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II/SGB XII erhalten. Einzelheiten zum vorgesehenen Systemwechsel sind von Seiten des Gesetzgebers noch nicht abschließend festgelegt. Unter diesem Link finden Sie den ALG II-Erstantrag für Geflüchtete aus der Ukraine, der schnellstmöglich ausgefüllt beim Jobcenter des Landkreises Rotenburg (Wümme) eingereicht werden sollte. Ein Hinweispaket, in dem Informationsmaterial rund um die Beantragung von ALG II in ukrainischer oder russischer Sprache zusammengestellt ist, finden Sie hier.
Alternativ kann der Erstantrag auf ALG II-Leistungen hier auch online gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema sowie ausführliche FAQs finden Sie auf dieser Seite.
Arbeitslosengeld II online beantragen und Unterlagen digital übermitteln
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben die Möglichkeit, sowohl den erstmaligen Antrag auf SGB II-Leistungen als auch den Weiterbewilligungsantrag und eine Mitteilung über eingetretene Veränderungen in digitaler Form an das Jobcenter zu übermitteln. Anträge und Veränderungsmitteilungen können dabei bequem über den Computer oder das Smartphone ausgefüllt und Nachweise hochgeladen werden. Antragstellende / Leistungsberechtigte werden Schritt für Schritt durch die Anwendung geleitet und können ihre Eingaben bei Bedarf auch zwischenspeichern, um den Antrag oder die Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen.
Der SGB II-Online-Erstantrag ist unter diesem Link abrufbar und kann zudem über nebenstehenden QR-Code erreicht werden.
Der SGB II-Online-Weiterbewilligungsantrag und die SGB II-Online-Veränderungsmitteilung sind über diesen Link erreichbar und können über nebenstehenden QR-Code aufgerufen werden.
Selbstverständlich können Anträge und Unterlagen auch weiterhin persönlich oder auf dem Postweg beim Jobcenter Rotenburg (Wümme) eingereicht werden.
Für das digitale Einreichen von Unterlagen steht zudem das sog. NAVO-Portal des Landes Niedersachsen zur Verfügung. In Bezug auf diese Anwendung finden Sie weiterführende Informationen im nachfolgenden Beitrag.
Dokumente für das Jobcenter hochladen - Jobcenter nutzt das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO)
Kundinnen und Kunden des Jobcenters können Unterlagen rund um das ALG II ab sofort über das NAVO-Portal des Landes Niedersachsen – im Gegensatz zur Übermittlung per E-Mail – rechtssicher und datenschutzrechtlich unbedenklich auf digitalem Wege an das Jobcenter übermitteln. Diese zusätzliche Möglichkeit, Unterlagen beim Jobcenter einzureichen, bietet den Kundinnen und Kunden einen noch besseren Service. Wer beispielsweise seitens des Jobcenters aufgefordert wird, Unterlagen einzureichen, muss keinen neuen Vordruck über die Online-Formulare ausfüllen, sondern kann die Unterlagen bequem über das NAVO-Portal hochladen. Wer Unterlagen über das NAVO-Portal einreicht, hat zugleich einen Nachweis darüber, dass die Unterlagen beim Jobcenter eingegangen sind. Bedingung für die Nutzung dieses Verfahrens ist, dass die Bürgerin bzw. der Bürger bereits einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beim Jobcenter gestellt und ein Aktenzeichen mitgeteilt erhalten hat. Ihr Jobcenter-Aktenzeichen finden Leistungsberechtigte im Kopf eines jeden Schriftstückes, welches sie bereits vom Jobcenter erhalten haben.
Die Nutzung dieses Services ist mit oder ohne Registrierung im Portal möglich. Zur Identifikation des Absenders sind allerdings in jedem Fall persönliche Daten anzugeben, die im Falle fehlender Registrierung nicht im Portal gespeichert, sondern lediglich zusammen mit dem hochgeladenen Dokument an das Jobcenter übermittelt werden. Die übermittelten Dokumente gelten bei Nutzung dieses Übermittlungsweges kraft Gesetzes als zugestellt. Bitte klicken Sie hier, um Unterlagen hochzuladen.
Bitte nutzen Sie für den Aufruf des NAVO-Portals zum Zwecke der Übersendung von Unterlagen rund um das Arbeitslosengeld II zwingend den vorstehenden Link. Der Aufruf des NAVO-Portals über eine Suchmaschine führt (noch) nicht in den Bereich des Jobcenters Rotenburg (Wümme).
Für die erstmalige Beantragung von SGB II-Leistungen nutzen Sie bitte diesen Link.
Arbeits- und Gesundheitsförderung
Das Projekt "Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt" will die gesundheitliche Lage von arbeitslosen Menschen verbessern und damit auch ihre Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erhöhen. weiter