Dienstleistungen Auto und Verkehr
Hier finden Sie alle Dienstleistungen des Landkreises rund um das Thema Auto und Verkehr.

Berufskraftfahrerqualifikation
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der...

Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
-Beförderung einer unteilbaren Ladung,
-Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
-geeignete Fahrtstrecke...

Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Informationen zur Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis finden Sie hier.

Fahrerkarte
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben.
Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des...

Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Informationen zum Führerschein mit 17 finden Sie hier.

Geoportal MRH für den Landkreis Rotenburg (Wümme)
Zwischen den norddeutschen Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird Kooperation großgeschrieben. So dient das Geodatenportal der MetropolRegion Hamburg als zentrale Stelle für den Zugriff auf eine Vielzahl von Geodatenbeständen der angeschlossenen Länder, Landkreise und Kommunen.
Hier finden Sie Karten für die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie Karten zu den Themen
- Bauleitplanung & Raumordnung
- ...

Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Informationen zum Internationalen Führerschein finden Sie hier.

KFZ-Zulassung
Online Termin buchen
Buchen Sie unter diesem Link für die Zulassungsstellen in Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde online einen Termin.
Werden keine freien Termine angezeigt, dann sind diese leider komplett ausgebucht.
Sie können alternativ auch weiterhin ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten zu uns kommen.
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KFZ-Zulassung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der...

Radverkehr
Als Radfahrer/in bietet Ihnen die zuständige Stelle zahlreiche spezielle Services und Informationen an.

Umschreibung einer ausländische Fahrerlaubnis
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Informationen zur Umschreibung finden Sie hier.

Umtausch - in EU-Führerschein
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Informationen zum EU-Führerschein finden Sie hier.

Schülerbeförderung
Corona: Buslinien werden verstärkt
Im Landkreis werden zusätzliche Busse im morgendlichen Schülerverkehr eingesetzt, um mehr Platz zwischen den Fahrgästen zu ermöglichen.
Diese Linien werden zurzeit verstärkt.
Schülerbeförderung
Rechtsgrundlage der Schülerbeförderung ist § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Wer in Deutschland bzw. in Europa ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Je nach Fahrzeug und Nutzungsart gibt es unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Fahrerlaubnisse weichen stark voneinander ab.
Informationen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis und zu den einzelnen Klassen finden Sie hier.

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Winterdienst
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.Bei Kreisstraßen ist das Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Abteilung Straßenbau - zuständig.