Downloadcenter / Formulare
Vom Antrag auf Arbeitslosengeld II über den Antrag für Fahrkosten bis hin zu Zuschüssen zu Klassenfahrten und Lernförderung: Hier finden Sie alle Dokumente zu den Leistungen des Jobcenters.
Aufgrund des von der Bundesregierung anlässlich der Corona-Pandemie beschlossenen „Sozialschutz-Paketes“ wird der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorübergehend erleichtert. Der erleichterte Zugang wurde zwischenzeitlich verlängert und gilt befristet für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.03.2021 beginnen.
Wie genau sieht der erleichterte Zugang aus?
Leistungen werden grundsätzlich nur erbracht, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. In dem vereinfachten Verfahren wird auf eine aufwendige Vermögensprüfung jedoch weitgehend verzichtet. Berücksichtigt wird Vermögen nur, wenn es „erheblich“ ist.
Zudem werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten ohne Angemessenheitsprüfung für sechs Monate anerkannt (ausgenommen sind Tilgungsleistungen für Wohneigentum), es sei denn die Kosten für die Unterkunft und/oder Heizung wurden bereits vor dem 01.03.2020 nur in angemessener Höhe übernommen.
Wenn Sie Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder anderes schwankendes Einkommen (z. B. aus abhängiger Beschäftigung) beziehen, werden die Leistungen für sechs Monate vorläufig bewilligt. Für die Bewilligung ist eine Prognose der voraussichtlichen Einkünfte erforderlich, was sich in der jetzigen Situation in einigen Fällen sicherlich als schwierig erweist. Zudem könnten sich die Einnahmeverhältnisse bei Änderungen der aktuell geltenden Beschränkungen ggf. kurzfristig wieder verbessern oder auch verschlechtern. Sind solche Änderungen absehbar, ist eine Mitteilung erforderlich, damit die Prognose für die Zukunft angepasst werden kann.
Wenn Sie bisher keine Leistungen beziehen, nutzen Sie für Ihre Antragstellung bitte den Vordruck „Vereinfachter Erstantrag“. Diesen und alle weiteren Vordrucke finden Sie unten unter „Formulare und Vordrucke“. Sie erhalten sämtliche Antragsunterlagen auch direkt im Jobcenter.
Für die Mitteilung von Änderungen steht Ihnen der Vordruck Veränderungsmitteilung (VÄM) zur Verfügung. Sie können Änderungen auch formlos mitteilen, z. B. per Post oder E-Mail jobcenter@lk-row.de. Bitte beachten Sie, dass nur E-Mail-Anhänge im Dateiformat PDF oder Bilddateien (z. B. png, jpeg) zulässig sind. Geben Sie bei sämtlichem Schriftverkehr unbedingt ihr Aktenzeichen an, dieses finden Sie oben im Briefkopf des letzten Bescheides unter „Mein Zeichen“.
Wenn Sie Fragen hierzu oder zu anderen Themen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter oder an...
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27356 Rotenburg (Wümme) | 27404 Zeven | 27432 Bremervörde |
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