Die Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (sog. Hartz IV), der Erstantrag oder Antrag auf Weiterbewilligung, diese Anträge können die Kunden des Jobcenters auch online beim Jobcenter einreichen.
Mit diesem Service erleichtert das Jobcenter die Antragstellung und baut seinen Service aus. Die Antragsunterlagen können daneben selbstverständlich auch weiterhin in den Dienststellen des Jobcenters persönlich oder per E-Mail angefordert und dort persönlich herausgeholt und abgegeben werden.
Die Links zu den Onlineanträgen sind auf der Internetseite des Jobcenters zu finden.
Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (sog. Hartz IV)
Menschen, die ihren Job verloren haben oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt vollständig aus den eigenen finanziellen Mitteln zu decken, können bereits die erstmalige Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (sog. Hartz IV) online beim Jobcenter des Landkreises vornehmen.
Der digitale Antrag soll Hilfesuchende dabei unterstützen, mit so wenig bürokratischem Aufwand so schnell wie möglich finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Anträge können zu Hause über den Computer, das Tablet oder das Smartphone ausgefüllt werden. Hilfesuchende werden dabei Schritt für Schritt durch die Anwendung geleitet.
Neben der Eingabe von Daten zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können direkt mit dem Onlineantrag bzw. der Online-Veränderungsmitteilung auch dazugehörige Nachweise oder sonstige Unterlagen hochgeladen werden.
Der Antrag kann entweder in einer Online-Sitzung gestellt oder durch Angabe einer E-Mail-Adresse zwischengespeichert und innerhalb von 30 Tagen nach Antragsbeginn abgeschlossen werden. Je mehr Felder ausgefüllt werden und je mehr erforderliche Nachweise hochgeladen werden, desto schneller kann das Jobcenter den Antrag bearbeiten.
Erstantrag, Antrag auf Weiterbewilligung, Veränderungsmitteilung
Seit kurzem können neben dem sogenannten Erstantrag auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt und die Mitteilung über eine eingetretene Änderung in den persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen auf digitalem Wege an das Jobcenter übermittelt werden.
Mit den neuen Online-Diensten kann der Bürger dem Jobcenter grundsätzlich nahezu all seine Anliegen übermitteln. Sollte es dennoch notwendig sein, für ein Anliegen einen konkreten Antragsvordruck ausfüllen zu müssen, wird das Jobcenter diesen an den Hilfesuchenden übermitteln – sei es auf postalischem oder auf digitalem Weg. Der Bürger spart durch den neuen Service nicht nur Zeit und den Weg zum Jobcenter, sondern auch das Porto, ohne im entsprechenden Bedarfsfall auf individuelle Beratung verzichten zu müssen. Diese findet nach wie vor in gewohntem Umfang persönlich oder telefonisch statt.
Serviceportal Niedersachsen – NAVO
Seit Mitte November vergangenen Jahres nutzt das Jobcenter zusätzlich das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO), mittels dessen Kundinnen und Kunden des Jobcenters Unterlagen ebenfalls rund um das Arbeitslosengeld II – im Gegensatz zur Übermittlung per E-Mail – rechtssicher und datenschutzrechtlich unbedenklich auf digitalem Wege an das Jobcenter übermitteln können.
Wer seitens des Jobcenters aufgefordert wird, Unterlagen einzureichen, muss keinen neuen Vordruck über die Online-Formulare ausfüllen, sondern kann die Unterlagen über das NAVO-Portal hochladen und erhält zugleich einen Nachweis über den Eingang der Unterlagen.
Bedingung für die Nutzung dieses Verfahrens im NAVO-Portal ist, dass die Antragstellenden bereits einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beim Jobcenter gestellt und ein Aktenzeichen erhalten haben. Das Aktenzeichen ist auf jedem Brief oben im Kopf zu finden.
Die Nutzung des Service ist mit oder ohne Registrierung im Portal möglich. Den Link zum NAVO-Portal finden die Kundinnen und Kunden auf dieser Internetseite des Jobcenters. Wichtig ist, dass Antragstellende das NAVO-Portal zwingend über den Link auf der Internetseite des Landkreises aufrufen müssen. Ein Aufruf des NAVO-Portals über eine allgemeine Suchmaschine führt nicht zu der Eingabemaske, die mit dem Jobcenter ROW verknüpft ist.