Satzung %C3%BCber die Erhebung von Geb%C3%BChren und Kostenersatz f%C3%BCr Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale und f%C3%BCr die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehr
Fassungen / Versionen
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehr | ||
Rechtsgültig: | ab 01.01.2023 | |
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