Lebensstättenschutz für Tiere
Um besonders geschützten Tieren Lebensstätten oder Lebensmöglichkeiten zu erhalten oder zu verschaffen, kann die Naturschutzbehörde für bestimmte Gebiete und begrenzte Zeit durch Verordnung oder Einzelanordnung bestimmte Handlungen untersagen oder Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Duldung bestimmter Schutz- und Pflegemaßnahmen verpflichten.
Nachfolgend eine Übersicht der im Landkreis Rotenburg (Wümme) bisher besonders geschützten Lebensstätten:
Nr. |
Bezeichnung |
Datum der |
|
Verordnung zum Schutz der Lebensstätte für Fischotter und Eisvogel an und auf der Lehrde |
18.03.1983 |
LT-ROW 3 |
Lebensstättenschutz für Birkhuhn, Kranich, Weihe und Wiesenvögeln |
30.11.1989 |
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Herr Rainer Rahlfs
Amt / Bereich
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 247 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2808
Telefax: 04261 983-2819
E-Mail: Rainer.Rahlfs@lk-row.de