Förderprogramm „Jung kauft Alt“
Der Landkreis fördert seit dem 01.07.2019 den Erwerb von Wohnimmobilien mit einem Mindestalter von 30 Jahren in Orten bis 2.000 Einwohnern.
Mit diesem Programm soll der Flächenverbrauch für Wohnzwecke in Grenzen gehalten sowie der Leerstand in ländlich geprägten Orten im Landkreis verringert werden. Der Kauf einer Wohnimmobile wird über einen Zeitraum von 6 Jahren ab Einzug mit jährlichen Teilbeträgen gefördert. Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhalten neben der Grundförderung noch Erhöhungsbeträge für die Kinder.
Wichtig ist, dass Anträge vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, die Anträge auf Förderung eines Altbaugutachtens zusätzlich vor Erteilung eines Auftrages an den Sachverständigen, gestellt werden.
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Herr Matthias Cordes
Amt / Bereich
Stabsstelle Kreisentwicklung › Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 232 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2853
Telefax: 04261 983-88 2853
E-Mail: Matthias.Cordes@lk-row.de