Dienstleistungen Ver- und Entsorgung
Hier finden Sie alle Dienstleistungen des Landkreises rund um das Thema Ver- und Entsorgung (Abfallwirtschaft).
Abfall Entsorgung
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Abfallgebühr Festsetzung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle.
Altpapier: Entsorgung
In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen an. Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.
Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.
-Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das...
Bioabfall Entsorgung
Bioabfälle können einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen ausmachen. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.
Für die Entsorgung der Bioabfälle gibt es im Landkreis Rotenburg ein Bringsystem. Baum- und Strauchschnitt, Rasen und Laub werden auf den 17 Grünschnittsammelstellen und den beiden Entsorgungsanlagen getrennt erfasst. An fast allen dieser Annahmestellen stehen auch braune Tonnen...
Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Der Landkreis nimmt alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück.
Großgeräte müssen online oder per Vordruck zur Abholung angemeldet werden. Die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des...
Gartenabfall Entsorgung
Gartenabfälle können auf den 17 Grünschnittsammelstellen und den beiden Entsorgungsanlagen abgegeben werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
-Informationen zum Thema "Bioabfall" auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Hausmüll Entsorgung
Für den Hausmüll/Restmüll gibt es die schwarze Restmülltonne.
mobile Schadstoffsammlung
Alle Informationen zum Thema mobile Schadstoffsammlung samt Termine und Sammelstellen finden Sie auf den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die...
Probleme bei der Müllabfuhr
Leider kann es vorkommen, dass ein Behälter stehen bleibt oder beschädigt wird. Bei solchen und anderen Beschwerden wenden Sie sich gerne direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg unter 04261 983 3160 oder abfallwirtschaft@lk-row.de. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter.
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) kann jeder Haushalt zweimal im Jahr jeweils bis zu 4 m³ Sperrmüll nach Anmeldung kostenfrei abholen lassen. Die Anmeldung muss schriftlich oder online erfolgen. Weitere Abholungen oder Mehrmengen sind gebührenpflichtig.
Zusätzlich kann Sperrmüll auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf abgegeben werden. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftbetriebs.
Sperrmüll Entsorgung
Zwei Mal im Jahr können bis zu 4 m³ Sperrmüll nach Anmeldung kostenfrei abgeholt werden. Die Anmeldung muss schriftlich oder online erfolgen. Weitere Abholungen sind gebührenpflichtig.
Zusätzlich kann Sperrmüll auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf abgegeben werden.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftbetriebs.
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) bietet eine Abfallberatung zur Abfalltrennung, -vermeidung, -verwertung und - beseitigung kostenfrei für private Haushalte, Vereine, Verbände, Einrichtungen und sonstige Institutionen an.
Wilder Müll Entsorgung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei...