Bereits im Sommer 2020 wurde vom Land Niedersachsen eine Zusage gegeben, weitere Fördermittel bereitzustellen, damit ein Großteil der verbliebenen so genannten weißen Flecken besser angebunden werden kann. Der Ausbau dafür startete bereits im März 2021. Minister Dr. Bernd Althusmann besuchte heute den Landkreis und übergab Landrat Marco Prietz nun auch offiziell den Förderbescheid über 8,7 Millionen Euro. Von noch größerer Bedeutung ist jedoch die zweite Förderzusage, die der Minister mitbrachte: über 32 Mio. € für die Erschließung der so genannten grauen Flecken. Damit kommt der Landkreis seinem Ziel einen weiteren Schritt näher, alle Anschlüsse gigabitfähig auszubauen.
Erschließung weißer Flecken
Als weiße Flecken gelten Adressen, die nicht auf eine Geschwindigkeit von mindestens 30 MBit/s zugreifen können. Mit der aktuellen Fördersumme erhalten rund 3.500 Anschlüsse, sowie sechs Schulen und Bildungsstandorte im Kreisgebiet eine direkte Glasfaseranbindung und damit gigabitfähige Leitungen.
Aufgrund der Vorab-Zusage zur Förderung, die Bund und Land vor rund zwei Jahren gegeben haben, konnte der Ausbau bereits im März 2021 beginnen.
Erschließung grauer Flecken – Gigabitstrategie des Landkreises
Als graue Flecken gelten Adressen, die nicht auf eine Geschwindigkeit von mindestens 100 MBit/s zugreifen können.
Die Anpassung der Förderrichtlinien des Bundes ermöglichen seit kurzem auch die Antragstellung zur Erschließung dieser grauen Flecken. In der Vergangenheit war deren Erschließung aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig, deshalb hatten sich Landkreis und Kommunen zunächst auf die Erschließung aller weißen Flecken konzentriert. Gleichzeitig wurde bereits an einer Gigabitstrategie gearbeitet, die im Dezember 2019 von der Politik verabschiedet wurde. Mit den neuen Förderprogrammen können nun im Kreisgebiet weitere rund 21.000 Adressen gefördert werden.
Aufgrund der guten Vorarbeit im Rahmen der Gigabitstrategie, konnte bereits Ende 2021 der entsprechende Förderantrag in Berlin gestellt werden. Im Mai dieses Jahres hat der Landkreis die Förderzusage für die Bundesmittel erhalten. Der zugehörige Antrag auf Kofinanzierung durch das Land Niedersachsen wurde umgehend nach Hannover geschickt. Mit der Übergabe der zweiten Förderzusage ist der Landkreis Rotenburg (Wümme) damit der erste niedersächsische Landkreis, der diese Förderzusage vom Land für den Ausbau der grauen Flecken erhält.
Damit nach der Sicherung der Finanzierung möglichst zeitnah mit der Erschließung der grauen Flecken begonnen werden kann, hat der Landkreis bereits ein europaweites Ausschreibungsverfahren gestartet. Welches Unternehmen den Ausbau umsetzt, steht am Ende des Jahres fest.
Minister vom Ausbau im Landkreis beeindruckt
Bei seinem Besuch im Landkreis zeigte sich Minister Dr. Althusmann beeindruckt von der guten Vorbereitung des Landkreises auf die neue Förderkulisse: „Der Landkreis Rotenburg (Wümme) zeigt mit seinen Ausbauprojekten besonderen Ehrgeiz, um die Digitalisierung vor Ort weiter voranzutreiben und ist nun der erste Landkreis in Niedersachsen, der eine Bewilligung zur Erschließung der grauen Flecken nach der Richtlinie das Landes Niedersachsen erhalten hat. Insgesamt werden mit beiden Förderungen fast 25.000 Adressen mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt. Das ist ein wichtiger Schritt bei der Erreichung unseres Ziels: Schnelles Internet für alle Menschen in Niedersachsen.“
Landrat Marco Prietz erläuterte die Projekthintergründe und betonte: „Uns geht es nicht nur darum, einige wenige Gebäude im Landkreis zu erschließen, sondern möglichst alle Adressen mit gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen. Unsere Dörfer sollen in punkto Schnelligkeit der Internetverbindungen mit den Geschwindigkeiten der dichter besiedelten, städtisch geprägten Gebiete mithalten können. Mit dem Projekt zur Erschließung der grauen Flecken macht sich der Landkreis auf den Weg, eine der am besten versorgten ländlichen Regionen Deutschlands zu werden.“
Hintergrund Breitbandförderung
In Gebieten in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau über den Markt nicht erfolgt, unterstützen Bund und Land die Errichtung leistungsfähiger Breitbandnetze im Rahmen von Förderprogrammen.
Rechtlicher Umsetzungsmaßstab sind dabei die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien). Da Fördermaßnahmen für die flächendeckende Breitbanderschließung einzelnen Unternehmen einen selektiven Vorteil verschaffen können, stellen sie eine Beihilfe dar. Diese müssen vor ihrer Umsetzung von der Europäischen Kommission genehmigt werden.
Die Genehmigung der Europäischen Kommission legt den Rahmen fest, in dem eine Förderung erfolgen darf. Dieser wird dann von Bund und Land in den Förderrichtlinien umgesetzt. Außerhalb dieses genehmigten Förderrahmens darf die öffentliche Hand keine Zuschüsse zum Breitbandausbau gewähren. Jedes Förderprojekt hat eigene, genau definierte, rechtliche Vorgaben. In der Vergangenheit war dies die so genannte „NGA-Rahmenregelung“ vom 15.06.2015 mit den zugehörigen Förderrichtlinien, für Anträge ab Mai 2021 greift die neue „Graue Flecken-Rahmenregelung“ vom 13.11.2020.