Zwar hat die bisherige Zwangsgeldandrohung bewirkt, dass überhaupt mit dem Aufbau eines Kranes begonnen wurde, dies allerdings sehr viel später als angekündigt. Ein weiteres Abwarten kam deshalb nicht in Betracht. Für den Fall, dass das Rotorblatt bis zum 6.3.2023 nicht abgebaut ist, wird ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € angedroht.
Nach dem Abbruch eines Rotorblatts von einem der Windräder im Windpark Alfstedt im September 2022 hatte die Betreiberin zunächst mündlich zugesagt, den verbliebenen Stump kurzfristig zu entfernen. Anfang Dezember 2022 eröffnete der Landkreis ein baurechtliches Ordnungsverfahren mit einer förmlichen Anhörung. Dem folgte am 16. Januar 2023 eine formelle Verfügung in der angeordnet wurde, den Stumpf bis zum 20. Februar abzubauen.