Flüchtlinge aus der Ukraine können aufgrund einer Ausnahmeregelung zunächst weiter mit ukrainischem Kennzeichen auf deutschen Straßen fahren. Wer sich aber nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält, muss eine Zulassung seines Fahrzeugs in Deutschland beantragen. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn der Zeitraum von einem Jahr ab Grenzübertritt überschritten wurde.
Nach einem Jahr sind die ukrainischen Fahrzeughalter verpflichtet, sich bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde anzumelden. Die Behörde kann zurzeit noch eine Ausnahmegenehmigung erteilen, so dass das Fahrzeug auch weiterhin mit ukrainischem Kennzeichen gefahren werden darf. Diese Ausnahmeregel gilt noch bis zum 1. April 2024. Danach müssen alle Fahrzeughalter ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden.
Wer im Landkreis Rotenburg (Wümme) wohnt, wendet sich an die Kfz-Zulassungsstellen in Rotenburg (Wümme), Bremervörde oder Zeven.
Versicherungspflicht für alle ukrainischen Verkehrsteilnehmer
Jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:
- Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhält. Sie garantiert den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die darauf freigezeichneten Länder.
- Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
- Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
Das Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht erlaubt und gilt als Straftat. Wer mit seinem Fahrzeug Schäden bei Dritten verursacht, wird dafür persönlich in Regress genommen. Das nicht versicherte Fahrzeug kann zudem durch die Behörden sichergestellt werden.