Nachdem in der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober im Windpark Alfstedt bei einem Windrad ein Flügel abgebrochen war, verfügte der Landkreis die sofortige Stilllegung des gesamten Windparks sowie die vollständige Räumung und Entsorgung der gesamten Abfälle und die Absicherung des verbliebenen Teils des Rotorblatts, so dass keine weiteren Stücke herunterfallen können.
Zweiter Flügel abgebrochen
Im Zug der Räumarbeiten des Betreibers knickte dann am Abend des 26. Oktobers ein weiteres Rotorblatt der bereits beschädigten Anlage ab.
Alle Rotorblätter abbauen
Der Betreiber, die Energiepark Alfstedt WP IG ALF GmbH & Co. KG, wurde daraufhin heute (27.10.) vom Landkreis aufgefordert, alle Rotorblätter der betroffenen Anlage abzubauen und bis zum 1. November einen aktualisierten Zeit- und Maßnahmeplan vorzulegen.
Auch in diesem Fall muss der verbliebenen Teils des Rotorblatts abgesichert werden, so dass keine weiteren Stücke herunterfallen können.