Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Minderjährige vor schädlichen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen. Öffentliche Orte sind unter anderem Gaststätten und Discotheken.
Zwei Verstöße bei Kontrolle
Wenngleich die Zahl der Verstöße gegen das Gesetz rückläufig ist, musste in zwei Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
In beiden Fällen traf es junge Leute, die mit einem sogenannten „Mutti-Zettel“ als erziehungsbeauftragte Person mit Jugendlichen unterwegs waren. Ein Jugendlicher wurde in der Disco für einige Zeit allein gelassen. In einem anderen Fall beobachteten die Polizisten, dass die Erziehungsbeauftragte Alkohol an die minderjährige Freundin weitergab.
Aufsichtsperson sorgfältig auswählen
Eltern sollten die Aufsichtsperson sorgfältig auswählen, da diese sicherstellen muss, dass Jugendliche keine harten alkoholischen Getränke konsumieren. Dies ist nur durch eine dauerhafte Beaufsichtigung möglich. Jugendliche dürfen während der Veranstaltung nicht sich selbst überlassen werden.
Formulare "Mutti-Zettel"
Die Übertragung der Erziehungsaufgabe ist schriftlich nachzuweisen. Der Erziehungsauftrag ist von den Eltern für jede Veranstaltung neu zu erteilen. Formulare hierfür können hier heruntergeladen werden.
Meist werden Formulare auch auf Seiten des Veranstalters zum Download bereitgestellt. Der Veranstalter beziehungsweise dessen Sicherheitspersonal muss die Formulare vor Einlass der Jugendlichen auf Vollständigkeit und Echtheit prüfen.
Fragen rund um das Jugendschutzgesetz beantwortet gerne Kreisjugendpflegerin Birgit Martens