Schnee, Glatteis oder Sturm können den Weg zur Schule erschweren. Ob bei extremen Witterungsverhältnissen der Präsenzunterricht ausfällt, entscheidet sich spätestens in den frühen Morgenstunden. Informationen über einen kreisweiten Schulausfall werden über verschiedene Kanäle bekannt gegeben: Radio, Internetseiten oder die Landkreisapp.
Was sind extreme Witterungsverhältnisse?
Bei der Beurteilung der Wetterlage ist entscheidend, ob die Witterungsverhältnisse so extrem sind, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder der Schulweg eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Ist dies der Fall, ordnet der Landkreis den allgemeinen Ausfall des Präsenzunterrichtes in den Schulen an. Im Regelfall kann die Schülerbeförderung auch im Winter stattfinden, denn die verschiedenen Winterdienste im Landkreis sind gut vorbereitet und sorgen normalerweise für befahrbare Straßen. Typische extreme Witterungsverhältnisse sind hingegen
- Schneeverwehungen auf den Straßen, gegen die der Winterdienst nicht mehr ankommt,
- Glatteis, wenn Regen auf gefrorenen Boden fällt und die Winterdienste nicht überall gleichzeitig streuen können,
- ein orkanartiger Sturm, bei dem Bäume auf Straßen und Gehwege stürzen können.
Entscheidung über Unterrichtsausfall
Kommt er sehr früh, können die Winterdienste rechtzeitig streuen. Kommt er spät, sind die Schülerinnen und Schüler bereits in der Schule. Kommt er aber mittendrin, könnte es im Schülerverkehr Glatteis geben, bevor die Winterdienste alle Straßen gestreut haben. Aus diesem Grund wird die Entscheidung über einen möglichen Ausfall des Präsenzunterrichts frühestens am Sonntagabend fallen. Spricht dann die Wetterprognose nicht eindeutig für den Ausfall, kann eine Anordnung auch noch bis spätestens 5 Uhr morgens erfolgen.
Findet ein allgemeiner Ausfall des Präsenzunterrichtes statt, informiert der Landkreis über den Rundfunk, auf dieser Internetseite und über die Landkreisapp, dort auch per Pushnachricht. Die App kann im App Store oder bei Google Play unter dem Stichwort "Landkreis ROW" heruntergeladen werden. Auch die Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen zeigt Unterrichtsausfälle an.
Was passiert bei Unterrichtsausfall?
Für Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordneten Ausfalls des Präsenzunterrichts zur Schule kommen, weil sie nicht zu Hause bleiben können, gewährleisten alle Schulen eine Betreuung.
Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I können ihre Kinder zudem auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, sie aber eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Hintergrund ist, dass der Landkreis immer nur eine Entscheidung für sein gesamtes Kreisgebiet treffen kann, die Witterungsverhältnisse aber sehr unterschiedlichen sein können.
Distanzunterricht bleibt in jedem Fall möglich.
Dank an die Straßenmeistereien
Landrat Marco Prietz dankt in diesem Zusammenhang den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Straßenmeistereien und Bauhöfen im Landkreis. „Während die meisten Menschen noch schlafen, sind unsere Straßenwärter bereits auf den Fahrzeugen, um einen sicheren Schul- und Berufsverkehr zu gewährleiten.“
Allein die beiden Straßenmeistereien des Landkreises sind für den Winterdienst auf rund 650 Kilometern Kreisstraßen und zusätzlich 150 km Gemeindeverbindungsstraßen zuständig. Dafür werden acht eigene Fahrzeuge sowie weitere acht von Fremdfirmen eingesetzt. Bereits vor dem Winterdienst sind Streckenkontrolleure an allen Teilen des Landkreises unterwegs, um Gefahren frühzeitig zu erkennen.