Auf dem Portal finden sich beispielsweise Informationen über den Verfahrensstand zu einzelnen Vorhaben, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Durchführung einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen.