Sicherung der FFH-Gebiete

Mit einer fachaufsichtlichen Weisung hat das Niedersächsische Umweltministerium dem Landkreis aufgegeben, bis spätestens zum 15. Juli 2020 für die FFH-Gebiete "Oste mit Nebenbächen" und "Wümmeniederung" Schutzgebietsverordnungen zu beschließen.

Pressemitteilung vom 21.02.2020