Sicherung der FFH-Gebiete
Mit einer fachaufsichtlichen Weisung hat das Niedersächsische Umweltministerium dem Landkreis aufgegeben, bis spätestens zum 15. Juli 2020 für die FFH-Gebiete "Oste mit Nebenbächen" und "Wümmeniederung" Schutzgebietsverordnungen zu beschließen.
Landrat Hermann Luttmann hat hierüber die Mitglieder des Kreistages informiert und ihnen mitgeteilt, dass nach der Öffentlichkeitsbeteiligung bezüglich der "Wümmeniederung" jetzt das förmliche Beteiligungsverfahren zum FFH-Gebiet "Oste mit Nebenbächen" stattfinde.
Um die vom Ministerium gesetzte Frist einzuhalten, soll die geplante Naturschutzgebietsverordnung für die "Wümmeniederung" am 19. Mai im Ausschuss für Umwelt und Planung beraten und am 4. Juni vom Kreistag beschlossen werden.
Bezüglich des FFH-Gebietes "Oste mit Nebenbächen" soll eine Beratung im Umweltausschuss am 2. Juli und eine Beschlussfassung im Kreistag am 15. Juli 2020 stattfinden.
Naturschutzamt |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2802 Telefax: 04261 983-2199 E-Mail: naturschutz@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Pressemitteilung vom 21.02.2020