Das RROP 2020 tritt damit heute, nur einen Monat nach der Verabschiedung im Kreistag, in Kraft.
Inhalte RROP
Im RROP werden die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum geregelt und durch den Landkreis koordiniert, hierzu gehören unter anderem Vorranggebiete für die Windenergienutzung, Siedlungsschwerpunkte, Flächen für den Bodenabbau und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sowie die Festlegung von Gebieten für die Trinkwassergewinnung. Für die Neuaufstellung wurden der Landschaftsrahmenplan und der landwirtschaftliche Fachbeitrag als Fachgutachten fortgeschrieben.
Langer Weg mit vielen Unwägbarkeiten
Bis zum RROP 2020 war es ein langer und steiniger Weg, denn bereits im März 2013 wurde bekannt gemacht, dass ein neues RROP erstellt werden soll.
Mehr als 800 Einwendungen wurden in fünf Beteiligungsverfahren bearbeitet, vorgenommene Änderungen mussten in den politischen Gremien beraten und beschlossen werden. Parallel sind die beiden Regionalplaner von Gemeinde zu Gemeinde gezogen und haben diese Änderungen vorgestellt und erläutert.
2017 erfolgten mit dem Inkrafttreten des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms weitere Anpassungen an den Regionalplan. Die während der Planungsphase vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Bezug auf RROP anderer Landkreise gesprochenen Urteile mussten ebenfalls mit in die Planung einbezogen werden.
Natur und Flugschneisen
In den vergangenen Jahren durchkreuzten immer wieder wechselnde Brutplätze der schutzwürdigen Schwarzstörche oder Rotmilane die Festlegung der Windenergie-flächen, so dass auch im letzten Verfahren noch ein Gebiet herausgenommen werden musste. Zudem stellten unterschiedliche Einwendungen der Bundeswehrverwaltung die Regionalplaner vor große Herausforderungen.
Gute Grundlage für zukünftige Planung
Die Projektierer und Gemeinden stehen seit Jahren in den Startlöchern und haben teilweise mit ihren Planungen das RROP-Verfahren „überholt“ und können nach der Bekanntgabe nun endlich aufatmen.
Auch Landrat Luttmann ist erleichtert, dass das RROP 2020 nach dieser langen Zeit nun genehmigt ist. „Der Landkreis hat viele Stunden Arbeit investiert und unsere Regionalplaner mussten die Entwürfe immer wieder korrigieren. Ihnen wurden viele Steine in den Weg gelegt, doch sie haben sich nicht entmutigen lassen und alle Beteiligte immer wieder umfassend informiert, so dass am Ende sowohl der Kreistag als auch das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg ihre Zustimmung gegeben haben. Damit haben wir eine gute Grundlage für zukünftige Planungen im Landkreis geschaffen.“
Unterlagen liegen aus - auch Online
Die Unterlagen können ab heute (28.5.2020) im Rotenburger Kreishaus bei der Abteilung Regionalplanung eingesehen werden. Dazu werden diese ab dem 15. Juni auf der Internetseite der Regionalplanung eingestellt.