Grundlage dafür sind die Angaben des Anrufers zum Einsatzgeschehen, die im Rahmen einer strukturierten Notrufanfrage abgefragt werden. Oft reagieren die Anrufer mit Unverständnis, da nicht immer das gewünschte Fahrzeug geschickt wird. Der Landkreis hat deshalb dazu jetzt drei Handouts entwickelt, um über das Thema zu informieren.
Bei Schul- und Arbeitsunfällen haben die Betroffenen oft falsche Vorstellungen, welches Fahrzeug die verletze Person zum Arzt oder Krankenhaus bringen muss. Grundsätzlich gelten auch für Schul- und Arbeitsunfälle dieselben Voraussetzungen für den Rettungsmitteleinsatz wie bei allen anderen Unfällen.
Die Abfrage der Einsatzleitstelle kann in vielen Fällen dazu führen, dass kein Rettungsmittel geschickt wird, sondern auf die Nutzung eines Taxis verwiesen wird.
Handout
Um über den aktuellen Stand zu diesem Thema zu informieren, hat der Landkreis Handouts mit allen Informationen zusammengestellt. Diese wurden bereits an die Krankenhäuser gegeben. In den nächsten Wochen werden sie auch den Schulen, Arztpraxen und Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Online sind die Handouts auf dieser Seite zu finden.
Mehr Einsätze, weniger Ressourcen
Warum hat der Landkreis die Handouts erstellt? Auch im Bereich des Rettungsdienstes ist die Personalsituation mittlerweile so angespannt ist, dass es zeitweise zu einzelnen Fahrzeugabmeldungen kommt. Die Einsatzzahlen selber steigen dagegen weiter an.
Qualifizierter Krankentransport
Besonders im Bereich des qualifizierten Krankentransportes ist eine Aufklärung der Bevölkerung sehr wichtig. Es sollte klar sein, dass der Krankentransportwagen (KTW) des öffentlichen Rettungsdienstes kein „Kranken-Taxi“ ist, sondern nur dann eingesetzt wird, wenn „…es nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedarf oder dieser Bedarf zu erwarten ist (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 NRettDG).“
So ist zum Beispiel die Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause oder in eine andere Einrichtung im Regelfall kein qualifizierter Krankentransport und muss deshalb eigenständig organisiert werden. Im schlimmsten Fall lehnen die Krankenkassen die Kostenübernahme trotz Transportverordnung ab und die transportierte Person muss den Transport selber bezahlen.
Angewiesen auf Unterstützung der Patienten
Der DRK Kreisverband Bremervörde e. V. als Dienstleister und der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Träger des Rettungsdienstes sind auf die Unterstützung der Patienten angewiesen, um gemeinsam für eine optimale Nutzung der vorhandenen „Ressource Rettungsdienst“ zu sorgen.
Rettungswagen ist kein Taxi
„Den Landkreis erreichen immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über hohe Rechnungen für Transporte und gleichzeitig sehen wir, dass das Fachpersonal im Rettungsdienst immer schwieriger zu bekommen ist. Ein Rettungswagen ist kein normales Transportmittel, sondern soll ausschließlich für den Notfall eingesetzt werden“, erklärt Landrat Marco Prietz.
„Auch im Interesse des eigenen Geldbeutels sollte man sich ganz genau überlegen, wie man zum Krankenhaus oder Arzt gelangt, sonst kommt das böse Erwachen mit der Rechnung. Jeder möchte bei einem Notfall schnell und bestmöglich versorgt werden, deshalb sollten wir alle das Personal nicht weiter belasten und die eigenen Kinder, Freunde, Nachbarn oder Bekannten fragen oder ein Taxi bestellen, wenn eine Fahrt zum Krankenhaus oder Arzt und zurück ansteht.“