Schon jetzt arbeiten zum Auf- und Ausbau flächendeckender und bedarfsgerechter Angebote in den Frühen Hilfen für Familien mit Kindern bis zum sechsten Lebensjahr freie Träger und der Landkreis in drei regionalen Netzwerken zusammen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der bisherigen Struktur sind zum 1. Januar 2018 drei regionale Kompetenzzentren Frühe Hilfen als zentrale Anlaufstellen für Familien eingerichtet worden, die jeweils von einem freien Träger geführt werden. Die Arbeit eines Kompetenzzentrums beinhaltet im Wesentlichen die Koordination des eigenen Angebots vor Ort sowie die tragfähige Vernetzung mit und das Einwerben von Kooperationspartnern in allen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in der Region.
Die Träger wurden im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt. Den Auftrag erhalten haben PaNaMa e.V., das DRK Bremervörde e.V. und Simbav e.V.
(v.l.) Ulrike Helle (stellvtr. Amtsleiterin Jugendamt, Landkreis), Sandra Schmidt (Bereichsleiterin Frühe Hilfen, Landkreis), Ina Müller (Koordinatorin, PaNaMA), Imke Colshorn (Dezernentin, Landkreis), Landrat Hermann Luttmann, Antje Jäger (1. Vorsitzende, Simbav) und Bianca Sonnenborn (Koordinatorin, DRK Familienzentrum Zeven) stellten die Arbeit der neuen Kompetenzzentren vor.© Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ziel ist es, über die Zentren die vorhandenen Netzwerkstrukturen weiter auszubauen, ein zuverlässiges Basisangebot an Eltern-Kind-Gruppen flächendeckend vorzuhalten und bedarfsorientiert regional weiter zu entwickeln. Jedes Kompetenzzentrum bietet zukünftig ein festes Angebot – hier in Form von Eltern-Kind-Gruppen - in allen Verwaltungseinheiten regelmäßig und weitgehend kostenfrei an. Zur Koordination und Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben bedarf es finanzieller Planungs- und Handlungssicherheit für die Kompetenzzentren. Deshalb werden die Personalkosten für die Koordinierungstätigkeit sowie die Kosten zur Durchführung des Eltern-Kind-Angebotes vor Ort mit einem Festbetrag aus Landkreismitteln gefördert.
Der Landkreis übernimmt die Kosten für die vereinbarte Laufzeit von zunächst drei Jahren in Höhe von 128.700,00 € jährlich.
Für welchen Zeitraum ist das Angebot geplant?
Die Kompetenzzentren sollen zunächst für drei Jahre Angebote in allen Verwaltungseinheiten des Kreises vorhalten. Die im Landkreis im Bereich der Frühen Hilfen tätigen Netzwerkakteure sowie Vertreter aller politischen Fraktionen wurden im Vorfeld der Planung frühzeitig mit einbezogen. Von allen Seiten erfolgte eine grundsätzlich positive Rückmeldung zu der zukünftigen Struktur. Die Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen werden im Verlaufe der nächsten drei Jahre genau beobachtet. Die Arbeitsweise und die Wirksamkeit der Kompetenzzentren sollen evaluiert und die Ergebnisse in die Jugendhilfeplanung des Landkreises einbezogen werden.
Für die drei Vereine PaNaMa e.V., das DRK Bremervörde e.V. und Simbav e.V. als Träger der Kompetenzzentren besteht darüber hinaus auch weiterhin die Möglichkeit, zusätzlich bis zu drei Projekte nach der Verwaltungshandreichung zur Förderung der freien Jugendhilfe des Landkreises jeweils für die Dauer eines Jahres fördern zu lassen.
Welche Zielgruppe soll erreicht werden?
Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich das Eltern-Kind-Angebot bewährt und wird von zahlreichen Eltern und Kindern im Landkreis gerne angenommen. Um eine möglichst große Zahl von Eltern und Kindern zu erreichen, bietet sich das Basisangebot zum aktuellen Zeitpunkt an. Über dieses niedrigschwellige Gruppenangebot besteht die Chance, auch Zielgruppen zu erreichen, die möglicherweise auch weitergehender Unterstützung bedürfen. Hemmschwellen oder auch Ängste vor etwaiger Stigmatisierung sind mit diesem Angebot nicht verbunden.
Insbesondere Familien mit Kindern, die vor Ort noch nicht gut vernetzt sind, können profitieren. Über den gemeinsamen Austausch im unverbindlichen Gruppensetting werden auch andere Bedarfe von Familien deutlich. Familien können von Kompetenzzentren unkompliziert und zielgerichtet über bedarfsgerechte Unterstützungsangebote (z.B. Familienhebammen) informiert und an diese vermittelt werden.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012, welches das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) beinhaltet, wurde die rechtliche Grundlage für die verbindliche Kooperation der freien und öffentlichen Akteure auf dem Feld der Jugend- und Gesundheitshilfe (§ 3 (4) KKG) und den flächendeckenden Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungs- und Beratungsangebote für werdende Eltern sowie Familien mit Kindern im Alter bis zu 6 Jahren geschaffen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Gesetzes obliegt dem Landkreis als öffentlichem Träger der Jugendhilfe.
Die Gesetzeseinführung führte zum Aufbau einer Reihe von Maßnahmen und Angeboten für Familien im niedrigschwelligen Bereich. Zu diesen gehören im Landkreis - neben den drei Familienservicebüros – zum Beispiel die Begrüßungsbesuche für Familien mit Neugeborenen durch ehrenamtliche Familienbesucherinnen, die Koordinierungsstelle für Familienhebammen, die Förderung von niedrigschwelligen Projekten freier Träger (u.a. Wir2 und Wellcome) und die Angebote der drei regionalen Familienzentren von PaNaMa e.V., DRK Bremervörde e.V., und Simbav e.V.
Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 2012 drei regionale Netzwerke Frühe Hilfen gebildet, in denen alle Akteure und Institutionen eingebunden sind, die professionell im Kontakt mit Familien und Kindern unter sechs Jahren tätig sind.