Benötigt wird ein neuer Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine Bund ID zur Authentifizierung, um sein Fahrzeug beispielsweise anzumelden.
Online-Abmeldung
Besonders häufig wird bereits die Online-Abmeldung genutzt. Waren es beim Landkreis im August 32 Fälle, stieg die Zahl seit September stetig weiter an. Im November nutzten 212 Personen das Online-Formular. Dafür benötigt werden die Fahrzeugpapiere mit den Sicherheitscodes und eine zugelassene Bezahlmöglichkeit.
Natürliche Personen
Für alle sonstigen Prozesse benötigen natürliche Personen einen neuen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Bund ID zur Authentifizierung.
Damit können beispielsweise Adressänderungen, aber auch Ummeldungen oder Neuzulassungen Online beantragt werden. Wenn die Kennzeichenschilder schon geprägt sind, kann man - während man auf die postalische Zusendung der Papiere und Siegelplaketten aus der Zulassungsstelle wartet - mit dem selbst ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis sofort auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. So lässt sich beim Gebrauchtwagenkauf möglicherweise ein Kurzzeitkennzeichen einsparen.
Juristische Personen
Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit dem ELSTER-Zertifikat identifizieren und so eigene Fahrzeuge zulassen.
Großkunden
Für Großkunden mit regelmäßig mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr besteht die Möglichkeit, ihre Vorgänge über ein eigenes Fachverfahren per Schnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) einzureichen.
Hierüber können beim KBA registrierte juristische Personen, wie zum Beispiel Autohäuser und Flottenbetreiber, Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Anzahl abwickeln.
Vorsicht Betrüger! - Nur Link auf Landkreisseite nutzen
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