Die Verordnungsentwürfe mit den Begründungen sowie die dazugehörigen Karten liegen bei den Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt (Landkreis Harburg) sowie bei der Samtgemeinde Sittensen (Landkreis Rotenburg (Wümme)) aus. Zusätzlich stellt der für das Verfahren federführend zuständige Landkreis Harburg die Unterlagen unter www.landkreis-harburg.de/nsggrosseseverstorfermoor zur Verfügung. Alternativ sind die Unterlagen auch auf dieser Internetseite des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu finden.
Anregungen und Bedenken können während der öffentlichen Auslegung bei den drei Samtgemeinden, bei den Landkreisen Harburg und Rotenburg (Wümme) (Kreishaus Rotenburg, 2. Etage, Zimmer 248) sowie per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de bzw. naturschutz@lk-row.de abgegeben werden.
Informationsnachmittag im Tostedter Rathaus
Für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Nutzungsberechtigte in dem Gebiet findet am 17. Januar ein Informationsnachmittag im Rathaus der Samtgemeinde Tostedt statt. Vertreterinnen und Vertreter beider Naturschutzbehörden stehen dann zwischen 14 und 18 Uhr für persönliche Gespräche zur Verfügung. Weitere Informationen dazu gibt es per Telefon oder E-Mail beim Landkreis Harburg (Tel. 04171–693-293, naturschutzgebiete@lkharburg.de) oder Landkreis Rotenburg (Wümme) (Tel. 04261 983-2806, naturschutz@lk-row.de).
Warum soll das Gebiet ausgewiesen werden?
Das NSG LÜ 163 "Großes Everstorfer Moor" ist ca. 470 ha groß und Teil des Vogelschutzgebietes V22 "Moore bei Sittensen". Der überwiegende Teil (ca. 388 ha) befindet sich im Landkreis Harburg. Ein kleiner Teil von ca. 82 ha liegt im Landkreis Rotenburg (Wümme) in den Gemeinden Tiste und Kalbe der Samtgemeinde Sittensen. Die aus dem Jahre 1988 stammende Naturschutzgebietsverordnung wurde noch von der Bezirksregierung Lüneburg erlassen und genügt nicht mehr den Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie. Daher ist eine Neuausweisung erforderlich.
Beide Landkreise haben sich gemeinsam dafür entscheiden, ein kreisübergreifendes NSG mit einer gemeinsamen Verordnung auszuweisen. Die Zuständigkeit zur Neuausweisung des Naturschutzgebietes wurde an den Landkreis Harburg übertragen.
Warum ist das Gebiet schützenswert?
Das „Große Everstorfer Moor“ ist ein naturnahes Hochmoor. Umgeben von ungenutztem Moorwald befinden sich hier noch Restbestände der ursprünglichen Hochmoorvegetation und großräumig wiedervernässte Handtorfstiche, deren mosaikartige Vegetationsdecke von charakteristischen Pflanzenbeständen nährstoffarmer, sich regenerierender Hochmoore geprägt wird. Der unzugängliche Hochmoor-Komplex stellt für die seltenen Tier- und Pflanzenarten der ursprünglichen Moorlandschaft der Wümme- und Oste-Niederung einen der wenig verbliebenen natürlichen Lebensräume dar.
In das NSG einbezogen sind mehrere Komplexe von Feuchtwiesen, mageren Nassweiden, versumpften Grünlandbrachen und Moorwaldbeständen. Das Mosaik aus verschiedenen Lebensräumen kennzeichnet die besondere Vielfalt, Eigenart und herausragende Schönheit dieses NSG. Zusammen mit dem „Großen Moor bei Wistedt“, dem „Ekelmoor“ und dem „Tister Bauernmoor“ bildet es das EU-Vogelschutzgebiet „Moore bei Sittensen“, das für seine Kranichvorkommen überregional bekannt ist. Die aktuelle Naturschutzgebietsverordnung wird nun vor allem an die Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie angepasst.