Im Kreishaus und den angrenzenden Gebäuden stehen keine entsprechenden Räume mehr zur Verfügung.
Verschiedene Standorte zur Errichtung des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Kreishauses wurden ebenso kritisch geprüft, wie auch die mögliche Anmietung von Büroräumlichkeiten an anderer Stelle.
Da die Räume für Ämter mit eingeschränkten Publikumsverkehr genutzt werden sollen ist nun vorgesehen, auf dem Grundstück „Schäfergarten“, Flurstück 41/19, in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus, ein Bürogebäude in Mobilbauweise zu errichten.
Um eine Stellfläche für dieses Gebäude zu erhalten, ist es leider erforderlich, sieben Linden in unmittelbarer Nähe zu fällen. Die Fällarbeiten beginnen am 25. Februar. Als Ausgleich wird der Landkreis an geeigneter Stelle neue Pflanzungen vornehmen.