Ungeimpfte Kontaktpersonen in Quarantäne erhalten ab sofort keine Erstattung des Verdienstausfalles mehr. Wer erkrankt ist, kann eine Lohnfortzahlung erhalten, aber keine Entschädigung.
Positiver PCR-Test - Quarantäne
Wer durch einen positiven PCR-Test bestätigt mit dem Corona-Virus infiziert ist, muss sich weiterhin in häusliche Isolation begeben. Weist eine Person Krankheitssymptome wie Schnupfen oder leichte Halsschmerzen auf, gilt sie als krank. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und von Seiten des Arbeitgebers besteht keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land. Die Infizierten haben stattdessen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dazu erhalten sie bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), den sogenannten Gelben Schein. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können eine AU-Bescheinigungen telefonisch für bis zu sieben Kalendertage ausstellen. Wurde eine entsprechende Bescheinigung nicht ausgestellt, müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Hausarzt den Sachverhalt untereinander klären.
Ungeimpfte Kontaktpersonen – Quarantäne
Anders verhält es sich bei Kontaktpersonen von Infizierten, die in Quarantäne müssen. Wer zu Quarantäne verpflichtet ist, weil er ungeimpft oder nicht vollständig geimpft ist, erhält keine Entschädigung. Als ungeimpft gelten seit 25.04.2022 auch Personen, die nicht geboostert sind. Denn das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der Verdienstausfall nicht zu erstatten ist, wenn eine Quarantäne hätte vermieden werden können. Angesichts der vielen Impfangebote vor Ort ist dies aber für alle Menschen in Niedersachsen schnell und unkompliziert möglich. Ausgenommen davon sind nur Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Diese haben weiterhin Anspruch auf Entschädigungszahlungen, falls ein gültiges ärztliches Attest vorliegt.
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