Abgabe von Elektrokleingeräten
Ab Juli stehen auf den Grünschnittsammelplätzen in Bremervörde, Karlshöfen, Rotenburg (Wümme) (Zevener Str.), Visselhövede und Zeven mindestens zwei 1.100 Liter Behälter mit einem roten Deckel. Darin werden Elektrokleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 50 cm gesammelt. In den einen Behälter gehören Geräte mit Akku, in den anderen Behälter Geräte ohne Akku.
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch grundsätzlich nichts, denn es werden weiterhin alle Elektrokleingeräte auf den genannten Grünschnittsammelplätzen kostenlos angenommen. Des Weiteren können diese Geräte, wie bisher auch, bei der viermal im Jahr stattfindenden mobilen Schadstoffsammlung kostenlos abgegeben werden.
Abgabe von größeren Geräten
Alle großen Geräte, die weder bei der mobilen Schadstoffsammlung noch auf den Grünschnittplätzen abgegeben werden können, werden nach einer Anmeldung direkt beim Kunden abgeholt. Gleiches gilt auch für Bildschirme. Die Abholung kann auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs online angemeldet werden. Alternativ findet sich eine Anmeldekarte im Abfallkalender. Eine direkte Entsorgung ist auch auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf möglich.
Sowohl die Abholung als auch die Entsorgung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb sind kostenfrei.
Wo kann ich sonst noch meine Geräte abgeben?
Elektroaltgeräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind, wie Smartphones, Rasierer und Zahnbürsten, müssen auf Verlangen kostenfrei von vielen Geschäften, in denen Elektrogeräte gekauft werden können, angenommen werden. Auch Online-Händler müssen beim Kauf von Neugeräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten.
Vertreiber von Elektrogeräten ab einer Verkaufsfläche von 400 m² sind verpflichtet, Geräte kostenfrei zurückzunehmen. Großgeräte wie Waschmaschine, Mikrowelle und Fernseher, Rasenmäher und große Leuchten müssen Händler nur dann kostenlos annehmen, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.
Auch Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, müssen Geräte zurücknehmen.