Das Naturschutzgebiet befindet sich nordöstlich der Stadt Bremervörde in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Stade und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 783 ha. Davon entfallen ca. 641 ha auf die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten im Landkreis Stade und ca. 142 ha auf die Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme). Bei dem im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegenden Teil handelt es sich hauptsächlich um überstaute Hochmoorflächen sowie einige Grünland- und Moorwaldflächen, die überwiegend Landeseigentum sind.
Die bisher bestehenden Verordnungen der Naturschutzgebiete "Hohes Moor" und "Hohes Moor Randbereiche" sowie die Verordnung des Regierungspräsidenten Stade "zum Schutze einer Moorlandschaft zwischen den Orten Oldendorf und Hagenah im Kreise Stade und Elm im Kreise Bremervörde" sind im Geltungsbereich der neuen Verordnung gleichzeitig außer Kraft getreten.
Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, haben die Landkreise die Aufgabe, die FFH-Gebiete vollständig zu sichern. In diesem Zusammenhang ist am 16. September die Naturschutzgebietsverordnung in Kraft getreten.
Die Naturschutzgebietsverordnung, bestehend aus Text und Karten, ist bei den jeweiligen Gemeinden, bei den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Stade sowie auf dieser Internetseite des Landkreises unter Bürgerservice - Natur und Umwelt - Naturschutz - Naturschutzgebiete einzusehen.