Naturschutzgebietsverordnung tritt in Kraft

Das landkreisübergreifende Naturschutzgebiet "Hohes Moor", welches gleichzeitig größtenteils das FFH-Gebiet "Hohes Moor" darstellt, wurde durch eine Neufassung der Verordnung an die Anforderungen der FFH-Richtlinie angepasst.

Pressemitteilung vom 24.09.2018