Per Verfügung wurde der Windpark stillgelegt und Räumarbeiten angeordnet.
Bereits der zweite abgebrochene Flügel
Dies ist nicht der erste Vorfall im Windpark Alfstedt, bereits im September letzten Jahres brach an einem Windrad ein Flügel ab und verschmutzte die umliegenden Felder. Nun ist erneut ein Flügel einer weiteren Anlage fast vollständig abgebrochen und die Abfälle fielen und fallen auf angrenzende Grundstücke.
Stilllegung, Absicherung und Räumung
Der Landkreis suchte sofort das Gespräch mit dem Betreiber und verfügte die Stilllegung des gesamten Windparks, die vollständige Räumung und Entsorgung der gesamten Abfälle und die Absicherung des verbliebenen Teils des Rotorblatts, so dass keine weiteren Stücke herunterfallen können. Hierzu muss bis zum 18. Oktober ein Zeit- und Maßnahmenplan vorliegen.
Daneben wird der Betreiber verpflichtet, ein Freigabegutachten durch einen landwirtschaftlichen Gutachter in Auftrag zu geben, der den Boden auf Schadstoffe untersucht.
Der Betreiber wurde per Verfügung aufgefordert, dem Landkreis bis zum 20. Oktober einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Demontage des beschädigten Rotorblattes vorzulegen.
Zwangsgeld möglich
Wenn die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden, kann der Landkreis ein Zwangsgeld verhängen.
Untragbare Situation
„Sowohl für die Umwelt als auch für die Anwohner vor Ort ist die Situation untragbar. Bereits zum zweiten Mal können die betroffenen Landwirte ihre Felder nicht weiter nutzen und Teile des Rotors werden auf einer großen Fläche verteilt,“ so Landrat Marco Prietz. „Der Betreiber wurde vom Landkreis aufgefordert, umgehend zu handeln. Wir haben natürlich sofort den gesamten Windpark stillgelegt und uns vor Ort einen Überblick über die Lage verschafft. Jetzt gilt es zu klären, warum gleich zwei Mal bei einem Windrad dieses Typs ein Flügel abgebrochen ist.“