Ziel ist es, den Hebammenbestand und -nachwuchs im Kreisgebiet zu sichern und gemeinsam mit den Hebammen die bestmögliche Versorgung für werdende Mütter und ihre Familien sicherzustellen.
Ansprechpartner für Hebammen im Landkreis
Viele schwangere Frauen im Landkreis haben zurzeit Probleme, eine Hebamme zu finden, die sie in der Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt betreut. Die Koordinierungsstelle ist Ansprechpartnerin für Hebammen, die im Landkreis tätig sind oder sein wollen.
Förderung
Die Hebammenförderung umfasst zwei Aspekte. Zum einen die Unterstützung bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit mit einem Gründungszuschuss von bis zu 10.000 Euro für freiberufliche Hebammen, die eine Tätigkeit im Kreisgebiet aufnehmen.
Die Hebammen verpflichten sich im Gegenzug, mindestens fünf Jahre den Hauptanteil ihrer freiberuflichen Tätigkeit im Landkreis zu arbeiten.
Zum anderen fördert der Landkreis mittels eines Raumkostenzuschusses Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs.
Organisation von Fortbildungen
Darüber hinaus soll die Koordinierungsstelle freiberufliche Hebammen akquirieren und Fortbildungsangebote organisieren.
Förderrichtlinie
Geregelt wird die Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung freiberuflicher Hebammen“, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist.