Demnach müssen in der Zeit bis zum 07. April 2023 Senioren- und Pflegeheime im Landkreis Besuchern sowie anderen externen Personen, wie beispielsweise Physiotherapeuten, Testungen auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 anbieten.
Die Pflegeeinrichtungen bieten die Testungen nach ihrem einrichtungsspezifischen Testkonzept an. Mit dieser Maßnahme soll dem Schutz der Bewohner als besonders vulnerable Personengruppe für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird aber auch berücksichtigt, wie wichtig die soziale Teilhabe der Bewohner im Sinne des Rechts auf regelmäßige Besuche ist. Damit verhindert diese Verpflichtung, dass Besuche lediglich aufgrund fehlender Test-Strukturen entfallen.
Die Regelung war bislang in der Niedersächsischen Corona-Verordnung enthalten. Aufgrund rechtlicher Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind nun die Landkreise angewiesen, die Regelung mit einer Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen.