Die Gebührensätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Landkreis bittet darum, die Angaben auf dem Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich möglicherweise eingetretener Veränderungen, z.B. Name, Grundstückseigentümer oder Bankverbindung. Außerdem sollten die Behälternummern kontrolliert werden. Diese sind auf einem seitlich angebrachten Aufkleber an Restabfall- und Altpapierbehälter zu finden und müssen mit den angegebenen Nummern auf dem Bescheid übereinstimmen. Sollte der genutzte Behälter keinen Aufkleber haben, ist dieser beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.
Anmeldungen und Änderungen können nur schriftlich oder online vorgenommen werden. Online besteht die Möglichkeit über die App AWR plus oder die Internetseite der Abfallwirtschaft, unter Service die Formulare zu nutzen. „Ausdrucken und zur Post bringen ist nicht mehr notwendig“, ergänzt Abfallberaterin Theresa Thal. Telefonische Änderungsmeldungen können leider nicht entgegengenommen werden. Bei allen Behälteränderungen muss die Behälternummer angegeben werden. Ein Änderungsformular ist dem Gebührenbescheid beigefügt.
Für die Aufstellung und Abfuhr der Gelben Tonnen ist die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH verantwortlich. Die Beauftragung erfolgte durch die Dualen Systeme Deutschland, nicht durch den Landkreis. Daher sind die Gelben Tonnen nicht auf dem Bescheid aufgeführt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Hotline von RMG unter der Telefonnummer 0800 400 60 05 oder gelbe-tonne.rotenburg@rmg-gmbh.de.