Einstweilige Sicherstellung

Im März beschloss der Kreisausschuss, das geplante Naturschutzgebiet Haaßeler Bruch erneut auszuweisen. Um das Gebiet in seiner jetzigen Form zu erhalten, hat der Landkreis eine Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung veröffentlicht, die am 16. April in Kraft getreten ist.

Pressemitteilung vom 17.04.2019