Die alten Verordnungen treten damit außer Kraft. Die Naturschutzgebietsverordnungen, bestehend aus Text und Karten, sind bei den jeweiligen Gemeinden, beim Landkreis sowie hier einzusehen.
Der im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegende Teil des FFH-Gebiets "Niederung von Geeste und Grove" wurde als Naturschutzgebiet "Obere Geesteniederung" ausgewiesen. Die bestehenden Naturschutzgebiete "Hemelsmoor" und "Bullensee", die zusammen das FFH-Gebiet "Bullensee, Hemelsmoor" darstellen, wurden durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Bullensee und Hemelsmoor" an die Anforderungen der FFH-Richtlinie angepasst. Das FFH-Gebiet "Huvenhoopsee, Huvenhoopsmoor" wurde durch eine Neufassung der Verordnung des Naturschutzgebietes "Huvenhoopsmoor" an die Anforderungen der FFH-Richtlinie angepasst.
Das neue Naturschutzgebiet "Obere Geesteniederung" befindet sich südlich der Ortschaft Heinschenwalde in der Gemeinde Hipstedt und besteht aus mehreren Moorkomplexen und Grünlandflächen entlang der Geeste. Das Naturschutzgebiet "Bullensee und Hemelsmoor" liegt südwestlich der Stadt Zeven und umfasst das Hemelsmoor mit strukturreichen Moorwäldern, zum Teil gut erhaltenen Hochmoorbiotopen sowie extensiv genutzten Grünlandflächen und den Bullensee, welcher von Moorwäldern und einem naturnahen Hochmoorkomplex umgeben ist. Das "Huvenhoopsmoor" ist nördlich von Rhade gelegen und wird durch drei Heideseen, den mittlerweile stark verlandeten Huvenhoopssee sowie noch in Abtorfung befindliche oder nach dem Abbau renaturierte Moorflächen geprägt. Zudem befinden sich in dem Gebiet noch Birken- und Kiefernwälder auf entwässerten Moorstandorten und landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, haben die Landkreise die Aufgabe, die FFH-Gebiete vollständig zu sichern.