Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) gestellt werden. Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen (Hausrat) oder ähnliches. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie nicht geleistet werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung (unter FAQ).