Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt beim Landkreis gestellt werden

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages können Privathaushalte im Landkreis Rotenburg (Wümme) diese jetzt beantragen. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen dafür ist ab dem 24. Januar 2024 gültig.

Pressemitteilung vom 24.01.2024Letzte Aktualisierung: 05.02.2024