Wer das TIM-Ticket in den ersten Schultagen im August erhält, kann es auch schon vor dem 1. September 2022 für Fahrten vom Wohnort zur Schule nutzen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ausgabe der Tickets werden auch die Schüler-SammelZeitTickets des vergangenen Schuljahres 2021/2022 bis zum 30. September 2022 als gültige Tickets anerkannt. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die ihre Schüler-SammelZeitTickets bereits entsorgt und auch noch kein TIM-Ticket erhalten haben, können die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs übergangsweise ohne gültigen Fahrschein nutzen.
Nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die ebenfalls ein TIM-Ticket zum 1. September 2022 erwerben möchten, werden gebeten, dies schnellstmöglich zu beantragen: www.vbn.de. Möchten nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler auch schon ab dem Schuljahresbeginn ab 25. August 2022 zur Schule oder anderswohin fahren, wird empfohlen, ein 9-Euro-Ticket zu kaufen. Anders als anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler dürfen sie mit dem TIM-Ticket vor dem offiziellen Start am 1. September 2022 noch nicht fahren.
Das TIM-Ticket gilt im gesamten VBN-Land im straßen- und schienengebundenen ÖPNV und darüber hinaus im gesamten Landkreis Rotenburg (Wümme) im Busverkehr.