Im Hause wohnten noch 16 Bewohnerinnen und Bewohner, 15 wurden innerhalb des Landkreises untergebracht. Ein Bewohner konnte, auf eigenen Wunsch, außerhalb des Kreisgebiets einen neuen Pflegeplatz finden.
Angehörige, Betreuer und fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die aufnehmenden Einrichtungen haben gemeinsam mit der Heimaufsicht in einem beispielhaften Miteinander und mit eindrucksvoller Hilfsbereitschaft für die Bewohner kurzfristig neue Pflegeplätze besorgt und deren Umzüge organisiert. Freitagmittags hat der letzte Bewohner die Einrichtung in Selsingen verlassen.
Stark belastende Situation
Die gesamte Situation war für alle Betroffenen sehr belastend. „Mein Dank geht an alle, die mitgeholfen haben, die Versorgung aller Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb von nur zwei Tagen zu sichern und die den Betroffenen bei dem Umzug in eine andere Einrichtung zur Seite gestanden haben“, so die zuständige Dezernentin Imke Colshorn. „Die Art und Weise der Schließung dieses Heimes stellt einen besonderen Einzelfall dar, den wir als Heimaufsicht so noch nie erlebt haben.“
Strafrechtliche Maßnahmen werden geprüft
Der Landkreis wird jetzt die gesamte Situation in Ruhe aufarbeiten und auch ordnungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen prüfen.
Betreiber muss Bewohner unterbringen
Soll ein Heim geschlossen werden, sind die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Es wäre die Aufgabe des Betreibers gewesen, die Bewohnerinnen udn Bewohner anderweitig in geeigneten Einrichtungen unterzubringen. Bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit wurden die vorgeschriebenen Abläufe durch die Einrichtungen immer so eingehalten, wie vom Gesetzgeber gefordert.
Hintergrundwissen Heimschließung
Falls ein Heim geschlossen werden soll, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 7 Abs.5 NuWG (Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen).
Danach muss der Betreiber die Schließung oder Teilschließung unverzüglich anzeigen. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Vertragsverhältnisse mit den Bewohnern und anderweitige Unterbringung der Bewohner ist Teil der Anzeige.
Der reguläre Ablauf ist dabei folgendermaßen:
- Der Betreiber zeigt unverzüglich bei der Heimaufsicht die Schließung an.
- Die Einrichtungsleitung informiert Mitarbeitende, Bewohnerinnen und Bewohner, deren rechtliche Vertretungen, Angehörige und die Bewohnervertretung in der Regel auf einem Angehörigenabend.
- Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer bekommen von dem Betreiber größtmöglichen zeitlichen Vorlauf, um eine neue Pflegeeinrichtung zu finden.
- Der Landkreis als Heimaufsicht stellt zudem auf z.B. Angehörigenabenden Listen der Pflegeeinrichtungen im Landkreis zur Verfügung. Diese Listen können auch bei der Heimaufsicht oder beim „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Rotenburg (Wümme)“ angefordert oder auf deren Internetseite unter abgerufen werden.
- Wenn Plätze gefunden wurden, ziehen die Bewohnerinnen und Bewohner nach und nach aus.
- Die Heimaufsicht steht während dieser Phase im engen Kontakt mit dem Betreiber über geplante Auszüge oder auftretende Probleme.
- Während des gesamten Prozesses steht die Heimaufsicht dem Betreiber, den Angehörigen, den Bewohnerinnen und Bewohnern und weiteren Betroffenen beratend zur Seite.