Diese Änderungen betreffen z.B. Waschtische, Waschbecken, Toiletten, Bidets, Badewannen. Ebenfalls nicht zum Sperrmüll gehören Duschabtrennungen und Spülkästen, unabhängig vom Material (Kunststoff, Acryl, Glas, Metall, etc.).
„Generell gehören in den Sperrmüll alle zu entsorgenden beweglichen Gegenstände, die zu groß für den Restmüllbehälter sind und bei einem Umzug mitgenommen würden. Waschbecken und andere Sanitäreinrichtungsgegenstände verbleiben bei einem Umzug in der Wohnung, denn ansonsten wäre sie nicht mehr bewohnbar“, so die Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs Frau Dr. Scherer. Vielmehr handelt es sich hierbei um Baustellenabfall bzw. Altmetall. Diese Dinge können auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf kostenpflichtig abgegeben werden.
Fragen hierzu beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel.: 04261 – 983 3160.