Mit diesen Geldern sollen die so genannten grauen Flecken, also Bereiche, die nicht von den Förderprojekten der letzten Jahre profitieren konnten, erschlossen werden. Damit wird ein weiteres Etappenziel der Gigabitstrategie des Landkreises erreicht, nämlich möglichst alle Adressen mit einem gigabitfähigen Internetanschluss zu versorgen.
Weitere Schritte
Der Ausbau betrifft insgesamt rund 21.000 Gebäude im Kreisgebiet und soll sukzessive in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Der Landkreis sowie alle Städte und Gemeinden beteiligen sich ebenfalls finanziell mit voraussichtlich insgesamt bis zu 32,5 Mio. € an dieser Ausbaustufe. Die nächsten Schritte zur Umsetzung sind schon eingeleitet. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung wurde bereits ein Antrag auf weitere Kofinanzierung beim Land Niedersachsen eingereicht. Parallel dazu erfolgte der Start des notwendigen europaweiten Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Fördermittel. Welches Unternehmen den Ausbau umsetzt, soll bis zum Ende dieses Jahres feststehen.
Flächendeckender Gigabitausbau
„Die zugesagten Mittel bringen uns einen großen Schritt weiter in Richtung flächendeckenden Gigabitausbau. Die Pandemie hat uns allen noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine gute Internetverbindung ist und wie abhängig wir davon sind, sei es für Unternehmen, Selbständige, das Homeoffice, die Schule, den Arzt oder auch private Kontakte und die Beschaffung von Informationen. Der Landkreis ist seit Jahren in diesem Bereich aktiv und hat schon viel erreicht. Mit den neuen Fördermitteln können wir nun fast alle Gebäude im Landkreis mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgen.“, so Landrat Marco Prietz.
Neuauflage Bundesförderprogramm
Bereits seit längerem wurde auf Bundesebene angekündigt, die Breitbandförderung der so genannten „weißen Flecken“ mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s auf die „grauen Flecken“ mit einer Versorgung unter 100 Mbit/s auszuweiten. Dies ist mit der Neuauflage des Bundesförderprogrammes Ende April 2021 umgesetzt worden. Seitens der Kreisverwaltung wurden danach umgehend die notwendigen Schritte für eine Antragstellung eingeleitet.
Ein Markterkundungsverfahren diente zunächst zur Abgrenzung der förderfähigen Bereiche und als Basis für die Kostenkalkulation. In enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erstellte die Kreisverwaltung darauf aufbauend ein Antrag auf die erweiterte Bundesförderung, der vor wenigen Tagen bewilligt wurde.