Newsletter Migration und Teilhabe gesendet am 20.08.2021

Newsletter August 2021

 

Newsletter August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
sonnige Grüße aus der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Kurz vor dem Ende der Ferien sende ich Ihnen noch einige aktuelle Informationen zu anstehenden Veranstaltungen im Landkreis und den Wahlen im September.

 Herzliche Grüße

Franziska Wronka

 

 

1.     Mama lernt Deutsch

Nach der Sommerpause gehen die Mama lernt Deutsch Kurse in eine nächste Runde. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen und können direkt zu den Kursorten kommen.

Kursorte und –termine:

Rotenburg: Katholisches Gemeindehaus, Nordstraße 14, Mittwoch, 9:30-11:00 Uhr, Start 25.08.2021

 Visselhövede: Oberschule, Auf der Loge 7 Freitag, 8.00-11:15 Uhr im Außencontainer links, Start 03.09.2021

 Bremervörde: Grundschule Engeo, Birkenweg 4 Dienstag und Donnerstag, 9.00-10.30 Uhr, Start 02.09.2021

 Gnarrenburg: Tafel, Hermann-Lamprecht-Str.1, Montag und Mittwoch, 8.00-11.00 Uhr, Start 01.09.2021

 Zeven: Aue-Mehde-Grundschule: Dienstag und Donnerstag, 8:00-9:30, Start 02.09.2021

 2.     Liste aktueller Sprachkurse im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Im Anhang finden Sie außerdem eine Liste mit den aktuellen Sprachkursen im Landkreis Rotenburg (Wümme) [Stand: 07/2021].

 

3.       Fortbildungsreihe "Integrationshelfer" 

Am Samstag den 18.09.2021 wird von 10:00 bis 16:00 Uhr der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten für die Arbeit mit Zuwanderern“ noch einmal wiederholt.
Thematisiert werden Zuständigkeiten, Abläufe und das Asylverfahren selbst. Geleitet wird diese Einheit von Gerd Hachmöller und Franziska Wronka.
Im Herbst und Winter folgen Workshops zu kulturellen Unterschieden, Abgrenzung und Ehrenamt sowie psychischen Belastungen bei Zuwanderern.
Es ist möglich, je nach Interessenlage nur an einzelnen Workshops teilzunehmen.

Wer alle Workshops besucht hat, bekommt das Zertifikat „Integrationshelfer“ überreicht.
Die Workshops zum „Integrationshelfer“ finden im Hotel Heidejäger in Mulmshorn statt, Fahrtkosten können erstattet werden.
Die Teilnahme an den Workshops ist kostenlos, Tagungsgetränke und Verpflegung sind inklusive.

Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren, um Anmeldung wird gebeten.

Kontakt:
Tel.: 04261/9832850
E-Mail:
migration@lk-row.de

 

4.    Interkulturelle Woche 2021: Fotoaktion "Offen geht"

Am 26.09.2021 beginnt die Interkulturelle Woche 2021.
Während der interkulturellen Woche finden in vielen Landkreisen und Städten in Deutschland verschiedene Aktionen und Veranstaltungen statt. Dabei steht die Vielfalt unserer Gesellschaft im Mittelpunkt. Menschen sollen sich begegnen und miteinander ins Gespräch kommen. Auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind in diesem Jahr verschiedene Veranstaltungen und Aktionen geplant. Ein Flyer mit allen Veranstaltungen und Aktionen wird Anfang September veröffentlicht werden.

In diesem Jahr fällt der Auftakt der Interkulturellen Woche auf den Sonntag der Bundestagswahl. Dies soll zum Anlass dienen, um am 26.09.2021 ein Zeichen für die Vielfalt in unserer Gesellschaft zu setzen. Deshalb werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises  gebeten, sich mit einem Foto für eine offene Gesellschaft zu positionieren.
Die Fotos sollen zu einem kleinen Film zusammengeschnitten werden, dieser wird ab dem 26.09.2021 auf den Homepages der Veranstalter zu sehen sein.

Weitere Informationen zur Fotoaktion entnehmen Sie bitte dem Aufruf im Anhang.

5.    Wahlberechtigte bei Kommunal- und Bundestagswahl 2021 

Wie Ihnen bekannt ist, finden in diesem Jahr die Kommunal- und die Bundestagswahl statt.
Über ein passives und aktives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen verfügen sowohl deutsche Staatsbürger_innen als auch EU-Bürger_innen.
An den Bundestagswahlen dürfen nur deutsche Staatsangehörige teilnehmen.

Da in den nächsten Tagen und Wochen aber noch einige Personen im Landkreis eingebürgert werden, hier der Hinweis:
Alle Personen, die bis zur Kommunalwahl am 12.09.2021 oder bis zur Bundestagswahl am 26.09.2021 eingebürgert werden, dürfen selbstverständlich an diesen teilnehmen.

Auch Personen, die nach Ablauf der Frist zur Eintragung in das jeweilige Wählerverzeichnis eingebürgert werden, können bei Ihrem Rathaus noch einen Wahlschein beantragen.
Wichtig ist, dass der Antrag auf einen Wahlschein unmittelbar nach der Einbürgerung erfolgt.
Rechtsgrundlage sind hier §19 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz bzw. §17 des Bundeswahlgesetzes.

 

 

 

 

Informationsbeitrag Nr. 1

Marke1

Aufruf Fotoaktion "Offen geht"  (499 kB)


Informationsbeitrag Nr. 2

Marke2

Vorschlag Fotoaktion "Offen geht"  (211 kB)