Aufgrund von Artikel 170 Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 19.05.2022 auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Begründung:
In der Ortschaft Rüspel in der Gemeinde Elsdorf wurde am 13.05.2022 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Mit Allgemeinverfügung vom 19.05.2022 wurde daher ein Sperrbezirk festgelegt.
Die Schutzmaßnahmen werden nach Artikel 170 Verordnung (EU) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 BienSeuchV aufgehoben, wenn die Amerikanische Faulbrut erloschen ist. Die Amerikanische Faulbrut in den betroffenen Bienenständen ist erloschen.
Rotenburg (Wümme), 13.11.2023
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat
In Vertretung
(von Ostrowski)
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738),
in der jeweils gültigen Fassung