Die Firma TenneT plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Im Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde die Antragskonferenz im Abschnitt B (Scheeßel bis Bad Gandersheim/ Seesen) nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durchgeführt.
Auf Grund der Ergebnisse hat die Bundesnetzagentur im September 2020 einen Untersuchungsrahmen für das weitere Planfeststellungsverfahren festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten statt.
Bevor Flächen zu Zwecken der Kartierung betreten werden dürfen, ist dies rechtzeitig anzukündigen. Gemäß § 39 Satz 5 NAGBNatSchG kann die Ankündigung bei mehr als zehn Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen der Firma TenneT entnommen werden.
Rotenburg (Wümme), den 31.12.2021
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat