Am 24.04.2023 wurde für das o.a. Vorhaben die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen bekanntgemacht. Der in dieser Bekanntmachung für den 12.09.2023 geplante Erörterungstermin wird hiermit gemäß § 16 Abs. 4 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (9. BImSchV) in Abstimmung mit den beiden Einwendern abgesagt, da die erhobenen Einwendungen klar definiert sind und keiner Erörterung bedürfen.
Landkreis Rotenburg (Wümme), 22.08.2023
Der Landrat