Die Ebersdorfer Bioenergie GmbH & Co KG, Hauptstraße 41, 27432 Ebersdorf, hat am 24.10.2022 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG (Hinweis: Erläuterungen und Fundstellen der benutzten Abkürzungen der gesetzlichen Vorschriften finden Sie am Ende der Bekanntmachung) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im im Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 (RROP2020) des Landkreises dargestellten Windkraftstandort Alfstedt-Ebersdorf beantragt.
Das jetzt beantragte Vorhaben besteht aus
- 1 Windenergieanlage vom Typ NORDEX N163-6.X (Nabenhöhe: 164 m, RotorØ: 163 m, Gesamthöhe: 245,5 m, Leistung: 6,8 MW) auf dem Flurstück 10/3 der Flur 2 von Ebersdorf
- sowie den dazugehörigen Zuwegungs-, Aufbau- und Abstellflächen.
Im RROP-Vorranggebiet sind 2020 bereits 12 Windenergieanlagen nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt und dann errichtet worden. Die geplante Anlage N01 soll im südlichen Bereich des Vorranggebiets errichtet werden.
Darüber hinaus befinden sich in der näheren Umgebung weitere Windenergieanlagen.
Rechtslage
Gemäß Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV bedarf die Errichtung und der Betrieb von weniger als 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern lediglich einer vereinfachten Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 4, 19 BImSchG. Die Antragstellerin hat allerdings freiwillig die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 4, 10 BImSchG beantragt.
Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2 UVPG besteht für ein zu einem bereits bestehenden Windpark hinzutretendes kumulierendes Vorhaben die UVP-Pflicht, wenn für das frühere Vorhaben bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und eine allgemeine Vorprüfung ergibt, dass durch sein Hinzutreten zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können. Die Antragstellerin hat allerdings freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den §§ 7 Abs. 3 UVPG beantragt, so dass die Vorprüfung entfällt.
Ausliegende Unterlagen
Zusammen mit den Antragsunterlagen werden auch folgende, für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausgelegt:
- UVP-Bericht des Gutachterbüros PGN - Stand November 2022
- Schallschutzgutachten der Fa. TÜV NORD, Az: 2021-WND-SL-013-R0 vom 30.03.2022
- Schattenwurfgutachten der Fa. TÜV NORD, Az: 2021-WND-SW-013-R0 vom 30.03.2022
- Landschaftspflegerischer Begleitplan des Gutachterbüros PGN vom 30.11.2022 u.a. mit Biotoptypenkartierungen, Landschaftsbild und Darstellung von Kompensationsmaßnahmen sowie folgenden Anlagen:
- Gutachten zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen des Gutachters bioplan vom 13.12.2022
- Avifaunistisches Gutachten des Gutachters Büro Sinning - 2020/2021 vom 17.03.2022
- Fledermauskundlicher Fachbeitrag des Gutachters Thomas Baum vom 09.11.2021
- Wasserwirtschaftliche Stellungnahme des Gutachterbüros IDN Az.: 5906-A vom 18.04.2023
Mit dem Beteiligungsverfahren von Fachdienststellen nach § 11 der 9. BImSchV wurde parallel zu dieser Bekanntmachung begonnen. Bisher liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor.
Einsichtsmöglichkeiten
Nach § 3 Abs. 1 PlanSiG kann die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 endet. In Anlehnung an diese Vorschrift wurde die Auslegung auf die Bauortgemeinde und die Genehmigungsbehörde reduziert.
Der Antrag einschließlich der dazu eingereichten Unterlagen können vom
09.05.2023 bis zum 08.06.2023
an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- Landkreis Rotenburg (Wümme), Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung, Zimmer 318
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung: 04261-983 2702 oder bauamt@lk-row.de
- Samtgemeinde Geestequelle, Bohlenstraße 10, 27432 Oerel
Einsichtsmöglichkeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch
- auf der Homepage des Landkreises lk-row.de/Bekanntmachungen (spätestens ab dem 30.04.2023) und
- im Umweltportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de (bereits eingestellt)
einsehbar.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG bis zum
10.07.2023
schriftlich bei den Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird um die Angabe des Aktenzeichens 63/21608-22 gebeten. Einwendungen können auch per Mail an bauamt@lk-row.de gesendet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nicht leserlich angegeben haben.
Erörterungstermin
Der Erörterungstermin wird bestimmt auf:
Dienstag, den 12.09.2023 ab 10:00 Uhr
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Großer Sitzungssaal
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Bei Bedarf wird die Erörterung jeweils am darauffolgenden Werktag zur gleichen Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Der Erörterungstermin kann aus besonderen Gründen gemäß § 16 der 9. BImSchV wegfallen bzw. gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt werden. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.
Gemäß § 5 Abs. 1 PlanSiG können bei der Ermessensentscheidung, ob der Erörterungstermin wegfällt, auch geltende Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden. Nach Abs. 2 kann auch eine Online-Konsultation erfolgen.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt; für diese steht der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten offen.
Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Abkürzungen verwandter Rechtsvorschriften
Bei allen Rechtsvorschriften ist jeweils die ursprüngliche Fassung (UF) und die letzte Neufassung (NF) angegeben. Alle Rechtsvorschriften in der zurzeit gültigen Fassung. Die Vorschriften finden Sie z.B. auf den offiziellen Seiten des Bundes www.gesetze-im-internet.de.
Abkürzung |
Name |
Datum |
Fundstelle |
BImSchG |
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz) |
UF: 15.03.1974 NF: 17.05.2013 |
BGBl. I S. 721 BGBl. I S. 1274 |
4. BImSchV |
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VO über genehmigungsbedürftige Anlagen) |
UF: 02.05.2013 NF: 31.05.2017 |
BGBl. I S. 973 BGBl. I S. 1440 |
9. BImSchV |
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) |
UF: 18.02.1977 NF: 29.05.1992 |
BGBl. I S. 274 BGBl. I S. 1001 |
UVPG |
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
UF: 21.02.1990 NF: 24.02.2010 |
BGBl. I S. 205 BGBl. I S. 94 |
PlanSiG |
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie |
UF: 20.05.2020 |
BGBl. I S. 1041 |
BauGB |
Baugesetzbuch |
UF: 08.12.1986 NF: 10.11.2017 |
BGBl I S. 2253 BGBl I S. 3634 |
BGBl. I S. |
Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite |
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RROP 2020 |
Regionales Raumordnungsprogramm 2020 des Landkreises Rotenburg |
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Landkreis Rotenburg (Wümme), 24.04.2023
Der Landrat