Dem Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt ein Antrag des NLWKN auf Planfeststellung gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. 108, 109 Niedersächs. Wassergesetz zur Optimierung des Bodenwasserhaushaltes auf landeseigenden Flächen im FFH-Gebiet Wümmeniederung in der Stadt Rotenburg (Wümme) und der Gemeinde Ahausen vor. Das geplante Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 ff. UVPG) und umfasst in der Gemarkung Rotenburg die Flur 32, 33 und 23, in der Gemarkung Unterstedt die Flur 3 und 8, in der Gemarkung Ahausen Flur 1, 11 und 12 und in der Gemarkung Waffensen Flur 4, 12 und 13. Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Ziel des Vorhabens ist eine Vergleichmäßigung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse auf den landeseigenen Flächen zur Förderung der standorttypischen feuchtezeigenden Vegetation, insbesondere durch die Rücknahme vorhandener Entwässerungseinrichtungen. Die geplanten Maßnahmen umfassen steuerbare Staubauwerke, Stützschwellen und die Kammerung von Entwässerungsgräben und Grüppen.
Die Planunterlagen nebst UVP-Bericht haben ordnungsgemäß öffentlich ausgelegen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
In dem vorgenannten Verfahren findet der nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgeschriebene Erörterungstermin am
Montag, 24. April 2023, 14.30 Uhr
im großen Sitzungssaal des Landkreises Rotenburg (Wümme),
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
statt.
Erörtert werden die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen Betroffener (Einwender), die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan sowie zum UVP-Bericht.
Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben und als Zuschauer die Betroffenen, die nicht oder nicht fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Hinweise:
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
- Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
- Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Die Vertreter müssen ihre Vertretungsbefugnis durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
- Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
- Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ zugänglich gemacht.
- Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für den Erörterungstermin zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Rotenburg (Wümme), 15.02.2022
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat