Erörterungstermin für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Tarmstedt“ für den Wasserverband Bremervörde durch Verordnung gem. §§ 51 und 52 Abs. 1 WHG und 91 NWG
Aufgrund eines Antrages des Wasserverbandes Bremervörde führt der Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Verordnungsverfahren nach §§ 51 und 52. Abs. 1 WHG 11 WHG i.V.m. § 91 NWG zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Tarmstedt“ durch.
In dem vorgenannten Verfahren findet der nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgeschriebene Erörterungstermin am
Dienstag, den 19. September 2023 um 13:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 1
in 27419 Groß Meckselsen
statt.
Erörtert werden die in dem Verfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Behörden mit dem Antragsteller, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Im Übrigen ist der Erörterungstermin nicht öffentlich.
Vertreter teilnahmeberechtigten Personen müssen ihre Vertretungsbefugnis durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Bremervörde, den 08.08.2023
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat