Die vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 08.06.2023 aufgestellten Vorschlagslisten für das Ehrenamt der Jugendschöffinnen/-schöffen und Ersatzschöffinnen/-schöffen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
12.06.2023 bis einschließlich 19.06.2023
zu jedermanns Einsicht in der jeweiligen Dienststelle des Jugendamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme) während der üblichen Öffnungszeiten aus:
- für das Amtsgericht Bremervörde im Kreishaus, Eingangshalle - Zentrale, 27432 Bremervörde,
- für das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) im Kreishaus, Eingangshalle - Zentrale, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg,
- für das Amtsgericht Zeven, im Gebäude des Jugendamtes, Mückenburg 26, 27404 Zeven.
Die allgemeinen Öffnungszeiten der Dienststellen in dieser Zeit sind:
Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann, gemäß § 37 GVG, binnen einer Woche nach Beendigung der Auslegung, schriftlich oder zu Protokoll in den jeweiligen Dienststellen des Jugendamtes Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Rotenburg (Wümme), 01.06.2023
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat