Gemäß § 45 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes (NKWG) habe ich festgestellt, dass Herr Sven Urban, der aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) bei der Kreiswahl am 12.09.2021 als Ersatzperson gewählt wurde, gemäß § 44 Abs. 2 NKWG als Ersatzperson ausscheidet.
Rotenburg (Wümme), den 27.06.2023
Der Kreiswahlleiter
des Landkreises Rotenburg (Wümme)
Prietz