Mitarbeiter der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) sowie deren Beauftragte werden ab sofort Kartierungen im Kreisgebiet durchführen. Diese dienen der Kontrolle und der Erfassung des naturschutzfachlichen Zustands von Flächen. Insbesondere werden kreisweit artenreiche Grünlandflächen erfasst und in Naturschutzgebieten Schilder aufgestellt.
Die Naturschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Begehungen von Flächen rechtzeitig bekannt zu machen. Hiermit wird das Betreten der Flächen im gesamten Kreisgebiet angekündigt.
Rotenburg (Wümme), 07.02.2023
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat