Hebammenmeldung - Meldung nach § 7 Abs. 1 NHebG

Formular des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (Stand: 22.08.2023)

Formular des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (Stand: 22.08.2023)

Meldepflichten für Hebammen

Meldepflichten für Hebammen

gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)

Art der Meldung

Art der Meldung

Art der Meldung*
Vertrauliche Personendaten

Vertrauliche Personendaten

bei Abweichung
Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten

Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten

Dienstliche Mobilfunknummer*
Anrufbeantworter
Dienstliche Telefonnummer
Anrufbeantworter
Faxnummer
Beginn, Unterbrechung und Beendigung der Berufsausübung

Beginn, Unterbrechung und Beendigung der Berufsausübung

Beschäftigungsart und Arbeitsumfang

Beschäftigungsart und Arbeitsumfang

Beschäftigungsart Bitte geben Sie an, in welchem Beschäftigungsart Sie tätig sind!
Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen in den letzten drei Jahren

Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen in den letzten drei Jahren

An wie vielen Fortbildungen haben Sie in den letzten drei Jahren teilgenommen?*

Hinweise

Hinweise

Veröffentlichung Kontaktdaten

Unabhängig von der Meldung nach § 7 Abs. 1 NHebG sind Meldungen nach § 7 Abs. 2 NHebG über Todesfälle und Totgeburten unverzüglich vorzunehmen. Diese Meldungen an die untere Gesundheitsbehörde können formlos erfolgen. Die Pflicht zur Auskunftserteilung nach § 8 Abs. 2 NHebG besteht unabhängig von den Meldepflichten nach § 7 NHebG.

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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