Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Diese Allgemeinverfügung richtet sich an alle Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen (empfängliche Tiere) im gesamten Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Amtliche Bekanntmachung vom 09.07.2016