Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zur Durchführung von Aufgaben nach dem Nds. Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen

Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) sowie des § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG -) vom 11. März 2004 (Nds. GVBl. S. 100), jeweils in den derzeit geltenden Fassungen, hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) am 20. Dezember 2012 folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.12.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016